FeedFreizügigkeit
GeschichteBrockhaus 1882

Freizügigkeit (militärische) wurde im Deutschen Reiche durch das Reichsmilitärgesetz vom 2. Mai 1874 und die zu demselben erlassenen Ausführungsverordnungen eingeführt. Jeder Wehrpflichtige darf sich ohne Rücksicht auf seine Staatsangehörigkeit bei jeder Ersatzbehörde zur Musterung stellen und in jedem Kontingent des Reichsheeres seine Wehrpflicht ableisten, ohne daß es hierzu einer besondern Erlaubnis bedarf.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 284Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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