FeedFuêros (span.)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Fuêros (span.), vom lat. forum, bezeichnet zunächst den Gerichtsort, den Gerichtsbezirk und die Gerichtsbarkeit. In letzterer Bedeutung wurde es in Spanien auf die Sammlungen von Gesetzen übertragen (wie z. B. das Fuero real und das Fuero juzgo, die span. Bearbeitung der alten Lex Visigothorum), dann aber auch insbesondere auf die den einzelnen Städten von den Königen verliehenen Stadtrechte (wie z. B. die beiden berühmtesten Stadtrechte, das Fuero von Leon und das von Najera, der Hauptstadt der Rioja). Da diese Städtrechte meist besondere Freiheiten, Zugeständnisse und Privilegien enthielten, so wurde dann das Wort F. vorzugsweise in dieser Bedeutung gangbar, und insbesondere behielten bis in die neueste Zeit ihre Bedeutung die F. der vier nördl. Provinzen, d. h. die Gesamtheit der Vorrechte und Freiheiten, welche die partikularen Konstitutionen Navarras und der drei bask. Provinzen Biscaya, Alava und Guipuzcoa ausmachten. Letztere behielten dadurch nicht nur ein großes Maß von Selbständigkeit in der Administration (die F. von Navarra waren bereits seit 1841 erheblich modifiziert), sondern vor allem die Freiheit, nicht zum allgemeinen Militärdienst für die Verteidigung anderer Provinzen zugezogen zu werden. Der Kampf . diese Freiheiten war weit mehr als die Anhängichkeit an die absolute Monarchie der eigentliche Beweggrund der beiden karlistischen Bürgerkriege. Erst nach völliger Niederwerfung des letzten Aufstandes unter der Regierung des Königs Alfons XII. wurden die F. durch ein in den Cortes votiertes und am 22. Juni 1876 vom Senat angenommenes Gesetz im Juli 1876 vollständig aufgehoben. Übrigens ist das Wort F. auch heute noch in der span. Jurisprudenz geläufig zur Bezeichnung rechtlich verliehener Privilegien.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 396Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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