Fürstenmantel, welcher die Wappen fürstl. Geschlechter umgibt, ist in der Regel aus rotem oder purpurnem Samt, bisweilen jedoch auch von einer andern, dem Wappen entsprechenden Farbe, mit Hermelin gefüttert, mit goldenen Schnuren und Quasten an den Seiten hinaufgebunden, in der Mitte höher hinaufgezogen und in dem Fürstenhute zusammengefaßt. Bisweilen ist die Außenseite des Mantels auch mit Bestandteilen des Wappenschildes, z. B. Löwen, Adlern, Sternen u. dgl., bestreut. Fürstenmäßige. Nach dem eigentlichen Begriff des Worts war nach deutschem Recht nur derjenige ein Fürst, welcher ein Fürstenamt und ein Fürstentum hatte. Wenn demnach ein Fürst mehrere Söhne hinterließ, so wurde nur derjenige von ihnen Fürst, welcher dem Vater in das Fürstenamt folgte und das Fürstentum Ihns Da aber die andern Brüder, beziehentlich Söhne, überhaupt die Agnaten an dem Stande des Fürsten teilnahmen, ebenbürtig und erbfolgefähig waren und hinsichtlich des Rechts zum Zweikampf, zum Urteilfinden u. s. w. den wirklichen