Galizien, ein zum cisleithanischen Teile der Osterreichisch-Ungarischen Monarchie gehöriges Kronland, umfaßt die Königreiche G. und Lodomerien, die Herzogtümer Auschwitz und Zator und das Großherzogtum Krakau, grenzt im N. an Polen und 9 Wland, im O. an Rußland, im S. an die Bukowina und Ungarn, im W. an Schlesien und enthält ein Areal von 78507,80 qkm. Das Land ist eine hohe Terrasse am nördl. Fuße der Karpaten, die sich in einem großen Bogen an der Südseite von der schles. bis an die siebenbürg. Grenze hinziehen und ein 22—30 km landeinwärts reichendes Bergland bilden, dann in ein fruchtbares Hügelland, zum Teil auch in Hochebenen und an den Fuubusern zu sandigen Niederungen übergehen. Der nördl. Teil des Landes bildet eine ausgedehnte, nur von niedrigen Hügelreihen unterbrochene Ebene. G. hat viele wasserreiche Flüsse, die im W. dem Weichsel⸗, im O. dem Donau⸗ und Dnjestrgebiete angehören. In die Weichsel, welche bei Krakau schiffbar wird, fließen die Biala, Sola, Skawa, Skawina, Raba, der schiffbare Dunajec, die Wysloka, der schiffbare San von den Karpaten und der Bug vom lemberger lateau her. Der Dnjestr, welcher in einem galiz. larpatenzweige entspringt und von Sambor an beschifft wird, nimmt viele kleine Flüsse auf, so rechts den Stry, die Swiza und die Bistriza, links den Sered, an der russ. Grenze den Podhorze, und tritt dann auf das russ. Gebiet. Der Pruth, welcher der Donau zufließt, verläßt schon nach kurzem Laufe das Land. Größere Seen . G. nicht, sondern nur kleine Karpatenseen (Meeraugen v genannt). Mineralquellen finden sich in großer Menge, aber nur die kleinere Zahl wird benutzt. Am bekanntesten sind die Sauerbrunnen zu Szezawnica und Krynica, die eisen⸗ und schwefelhaltige Quelle zu Krzeszowice, die iod⸗ und bromaltigen Heilquellen zu Iwonicz und das Solbad zu Wieliczka. Von allen österr. ungar. Ländern hat G. das kälteste Klima (die mittlere Jahrestemperatur in Lemberg beträgt 5,8 R.). Indes ist trotz vieler sandiger und morastiger Gegenden der Boden im ganzen fruchtbar. Die effektive Bevölkerung G.s belief sich nach der Zählung vom 31. Dez. 1880 auf 5958907 Seelen (2934 595 männlichen und 3024 312 weiblichen Geschlechtes), sodaß etwa 76 auf 1 qkm leben. Davon waren 3058 400 Polen, 2549707 Ruthenen und 324336 Deutsche. Der westl. Teil ist von den Polen, der östliche von den Ruthenen bewohnt, die Städte und der Adel gehören der polnischen, teilweise der armenischen, die Städte auch wohl der deutschen Nationalität an. Mit den beiden Hauptnationen steht das Religionsbetenntnis im Zusammenhange, indem die Ruthenen der griech.⸗katholischen (unierten), die Polen der röm.⸗kath. Kirche angehören. Im J. 1880 wurden gezählt: 2714977 röm. Katholiken (unter einem Erzbischofe zu Lemberg und drei Bischöfen zu Przemysl, Tarnow und Krakau), 2510408 griech. Katholiken (unter einem Erzbischofe zu Lemberg und einem Bischofe zu Przemysl), 1968 armen. Katholiken (unter einem Erzbischofe zu Lemberg), 2626 orient. (nichtunierte) Griechen und Armenier, 40190 Protestanten, nämlich 36672 Augsburgischer, 3518 Helvetischer Konfession (unter einem Superintendenten zu Lemberg mit vier Senioraten), 804 unitarische und andere christl. Glaubensgenossen (17 Unitarier, 75 Anglikaner, 712 Mennoniten), dann 686596 Israeliten und 1151 andere nichtchristl. Glaubensgenossen (darunter 1 Mohammedaner, 86 Konfessionslose). Der kath. Klerus des Landes begreift 3935 Weltgeistliche und in 116 Klöstern 736 Mönche und 513 Nonnen. Obwohl die Zahl der Wohnorte beträchtlich ist (83 Städte, 230 Marktflecken und 11060 Dörfer), besitzt G. doch nur 18 Gemeinden mit mehr als 10000 E. Land⸗ und Forstwirtschaft sind die wichtigsten Erwerbsquellen der Bewohner G.8. Getreide ist im überflusse (zur Ausfuhr) vorhanden, wenngleich der Ackerbau viel zu wünschen übrigläßt; nächstdem ist der Anbau der Kartoffeln sehr verbreitet. Von Handels⸗ und Manufakturgewächsen werden uter Flachs und Hanf in Menge gebaut, ferner aps, Runkelrüben, Tabak, etwas Hopfen und Weberkarden. Etwa der vierte Teil des Landes ist mit Forsten bedeckt, doch sind im nördl. Teile die Waldungen sehr gelichtet, während auf den Karpaten eine Menge Holz vermodert. In Betreff der Viehzucht zeichnen sich die Pferde durch Ausdauer und Lei tigkeit aus; Hornvieh von roßem Schlage wird, bei vernachlässigter Zucht, elbst ausgeführt; die Schafe werden immer mehr veredelt. Der Bergbau ergab 1881 an Eisenerz 62646 metr. Ctr., an Bleierz 12399 Ctr., an Zinkerz 126565 Ctr., an Schwefelerz 21677 Ctr., an Steinkohlen 3389102 Ctr., an Braunkohlen 82932 Ctr., an Bergöl 12491 Ctr., und die Hüttenproduktion lieferte an Zink 17719 metr. Ctr., an Schwefel 2224 Ctr., an Frischroheisen 184⁵9 Ctr., an Gußroheisen 41587 Ctr. Die Salinen ergaben 441 662 metr. Ctr. Sudsalz, 561 738 Ctr. Steinsalz und 71809 Ctr. Industrialsalz. Die gewerbliche Industrie G.s hat wohl in neuerer Zeit Fortschritte gemacht, ist aber im ganzen enommen von keiner Bedeutung. Am wichtigsten d die Branntweinbrennerei, die Leinweberei, welche neben der Landwirtschaft in den Karpatendistrikten viele Menschen beschäftigt, die Hausweberei von eo Wpird. die im östlichen G. stark betrieben wird. In den J. 1879 — 80 waren zwei Zuckerfabriken im Betriebe, die 95 953 metr. Ctr. Rüben verarbeiteten. Bierbrauereien gab es (1881) 202 mit 467 947 hl Erzeugung, Branntweinbrennereien 462 mit 17986265 hl Ereugung. Die Rübenzuckerfabrik zu Tlumacz und ie Tabaksfabrik zu Winniki gehören zu den größten Etablissements dieser Art in der Suerrechh Ungarischen Monarchie. Der Handel ist lebhaft und liefert für den Export hauptsächlich Salz, Vieh, Getreide, Pottasche und ordinäre Leinenwaren. Sehr bedeutend ist der Speditions⸗ und Durchfuhrhandel über die vom Zollgebiete ausgeschlossene Stadt Brody nach Polen, Rußland, nach der Moldau und Walachei. Die gewerblichen und Handelsinteressen des Landes werden durch die Handelskammern zu Lemberg, Krakau und Brody vertreten. Doch ist eine Organisation der Gewerbe nur in den größern Städten vorhanden, während sie auf dem flachen Lande noch großenteils Nebenbeschäftigung sind, die teils den Hausbedarf der Bewohner decken, teils Waren für die nächsten Märkte liefern. An Geld⸗ und Kreditinstituten besitzt das Land gegenwärtig die Galizische Landesbank, die Galizische Bank für Handel und Industrie, den Galizischen Bodenkreditverein, die Galizische Rustikalkreditanstalt, die Galizische Aktienhypothekenbank und sechs Sparkassen. Zur Vermittelung des Verkehrs bestanden (1879) ärarische Straßen 2888851 km, Landes⸗, Bezirks- und Vicinalstraßen 9284665 km, die Galizische Karl-Ludwigsbahn von Krakau über Lemberg nach Podwoloczyska (593 Em), die Lemberg-Czernowitz-Rure Eisenbahn (355 km), die Erzherzoglbrechtbahn von Lemberg nach Stanislau (182 km), die Bahn Tarnow-Leluchow (146 km) und die Dnjestrbahn von Chyrow nach Stry (112 Kkm); dazu kommen 150 km der Ungarisch-Galizischen Eisenbahn von Przemysl an die ungar. Grenze und 74 km der Kaiser-Ferdinands-Nordbahn von Wien nach Krakau. Der Handel ist größtenteils in der Hand der Israeliten und findet, sofern er sich mit Rohprodukten befaßt, auch bei der Bevölkerung durch Fuhrwerk und gewisse althergebrachte Associationen (z. B. für den Betrieb des Borstenviehes) Unterstützung. Ein Hindernis seines Aufschwungs liegt in der Handelspolitik Rußlands, welche den Export erschwert. Die Verfassung G.s beruht zwar noch auf der Landesordnung und Landtagswahlordnung vom 26. Febr. 1861, aber die Anstrengungen der nationalen Partei, diese zu verändern, liegen offen zu Tage. (S. unter Osterreichisch-Ungarische Monarchie.) Seit 1866 ist das Land in unterer Linie durch die Bezirksgemeinden, dann durch die Gemeinde⸗ und Gutsgebietsordnung repräsentiert. In Bezug auf Landesautonomie wurden dem Lande größere Konzessionen gewährt als irgend einem andern Kronlande der österr. Reichshälfte. In den österr. Reichsrat sendet G. 63 Abgeordnete. Der galiz. Landtag besteht aus 3 Erzbischösen, 5 Bischöfen, 2 Universitätsrektoren, 44 Abgeordneten des Großgrundbesitzes, 20 der Städte, Märkte und Industrieorte, 3 der Handels⸗ und Gewerbekammern und 74 der Landgemeinden, zusammen 151 Mitglieder. Für die polit. Verwaltung besteht die Statthalterei zu Lemberg mit 74 Bezirkshauptmannschaften und 2 autonomen Kommunalämtern zu Lemberg und Krakau. Die Finanzverwaltung steht unter der Finanzlandesdirektion in Lemberg, der für die direkten Steuern die Steuerinspektorate mit den Steuerämtern, für die indirekten Abgaben die Finanzbezirksdirektionen mit den Zollämtern unterstehen. Die Rechtspflege wird in dritter Instanz von dem obersten Gerichtshofe in Wien, in zweiter von den beiden Oberlandesgerichten in Lemberg und Krakau, in erster Instanz von Landes⸗, Kreis⸗ und Bezirksgerichten gehandhabt. Für Preßangelegenheiten bestehen Schwurgerichte. Das Schulwesen, mit Ausnahme der Hochschulen und technischen Akademien, leitet der Landesschulrat in Lemberg. Universitäten bestehen in Lemberg (188283 mit 987 Studenten) und Krakau (811 Studenten) und in Lemberg auch eine technische Hochschule (217 Studenten). Das Land zählte 1881 außerdem 1 chirurgische Schule, 3 theol. Lehranstalten, 2 Hebammenschulen, 17 Gymnasien, 3 Ufur Lehrer 3 5 Realschulen, 6 Bildungsanstalten für Lehrer, 3 für Lehrerinnen, 1 Handels⸗, 1 Gewerbeschule, 1 Kunstgewerbeschule (in Krakau), 4 Schulen für Kunst und Musik, 8 für Land- und Forstwissenschaft, 1 Bergbauschule und 2667 Volksschulen. Das Wappen G.s besteht aus einem blauen, längsgeteilten Schilde, worin rechts (für G.) ein roter Querbalken mit einer schwarzen Dohle und drei goldenen Kronen, links (für Lodomerien) zwei von Silber und Rot geschachte Querbalken erscheinen. Geschichtliches. Nachdem zur Zeit der Völkerwanderung german. Völker, Lygier und Gepiden, das heutige G. verlassen hatten, traten Slawen an ihre Stelle, die sich in Angehörige des polnischen und des russ. Stammes schieden, von welchen jene westlich, diese östlich des Flusses San wohnten. Die Chrobaten im Westen des Landes verbanden, nach Lösung ihres vorübergehenden Zusammenhangs mit dem dahrb N. h (9. Jahrh.) und böhm. Staate (10. Jahrh.), ihre Geschicke unter Boleslaw Chrobry mit jenen Polens, die tscherwonischen (rotrussischen) Städte und die Landschaften bis nach Przemysl hin gehorchten dem Großfürsten von Kiew. Nur vorübergehend gründete Boleslaw I. poln. Herrschaft auch über diese östl. Gebiete; nach seinem Tode (1025) fielen sie wieder an Rußland zurück und wurden im letzten Viertel des 11. Jahrh. in die Teilungen einbezogen, welche den russ. Staat zerrissen. Darauf konsolidierten sich im 12. Jahrh. unter den Fürstentümern im Karpatenlande zwei größere, Halicz und Wladimir, deren Erinnerung noch in den heutigen Landesnamen G. und Lodomerien fortlebt. Beide Fürstentümer (besonders Halicz unter Jaroslaw dem Scharfsinnigen 1153—87) ragten durch blühenden Handel und daraus hervorgehenden Reichtum rühmlich empor. Allein die steten Streitigkeiten der stammverwandten Fürstenhäuser boten bald nicht nur den Polen, ungeachtet auch bei diesen die Teilung der fürstl. Gewalt einriß, sondern auch den Ungarn, von deren Königen Bela III. (1190) zuerst den Titel 4Galiciae rex annahm, Anlaß zu fortwährender Einmischung. Roman, Fürst von Wladimir (1196 1205), vereinigte auf kurze Zeit die Fürstentümer, sie wurden bald wieder ein fortwährender Schauplatz der Kämpfe zwischen Russen, Polen und Ungarn; mehrmals mußten die Fürsten poln. Oberhoheit anerkennen, dreimal behaupteten ungar. Prinzen (Andreas 118788, Koloman 1214—19, Andreas 1226—27) den Fürstenstuhl von Halicz. Der Mongolensturm (1241) riß Halicz und Wladimir vom russ. Großfürstentume, das in Kiew machtlos abstarb, bleibend los, um so mehr, als Romans Sohn, Daniel, die Notwendigkeit einer schützenden Verbindung mit dem Abendlande erkennend, einer Union mit der röm. Kirche zuneigte und aus den Händen eines Legaten des Papstes Innocenz IV. die Königskrone von G. annahm (1253). Seine Söhne, Leo, welcher Lemberg erbaute und zur Residenz erhob, und Mstislaw, teilten die väterliche Erbschaft, welche des erstern Sohn Georg wieder vereinigte. Doch verfiel unter den folgenden Fürsten, ungeachtet sie ihre Herrschaft selbst über Kiew ausdehnten, das Land immer mehr, sodaß es nach dem Erlöschen des Romanschen Hauses (1340), von Litauern und Tataren hart bedrängt, sich dem poln. Könige Kasimir II. unterwarf (1349). Hiermit begann aber auch die Polonisierung des Landes und die Hinüberziehung desselben zur kath. Kirche. Unter Ludwig d. Gr., welcher Ungarn und Polen vereint beherrschte, wurde 1375 die von Kasimir begonnene Organisation der kath. Hierarchie dauernd festgestellt. Ludwig betrachtete G. als ein mit seiner ungar. Krone vereinigtes Land, und erst nach seinem Tode wurde es durch Wladislaw II. Jagello abermals für Polen erobert (1386), bei dem es nun bis zur Teilung dieses Landes 1772 verblieb. Bei der ersten Teilung Polens machte Osterreich die ältern Ansprüche seines Königreichs Ungarn auf G. geltend, und so gelangte G. mit Einschluß einiger Stücke, die bisher zu Kleinpolen gehört hatten, unter dem Titel des Königreichs Galizien und Lodomerien, den die Kaiserin Maria Theresia schon 1769 angenommen hatte, an Osterreich, das 1786 die Bukowina (welche 1775 Ysterreich als Entgelt für die Vermittelung im russ.⸗ türk. Kriege von der Pforte acquirierte) damit vereinigte. Als Ssterreich bei der letzten Teilung Polens 1795 neue Erwerbungen in Polen machte, erhielten diese den Namen West⸗ oder Neugalizien, die alten aber wurden nun Ost⸗ oder Altgalizien genannt. Westgalizien nebst Krakau, sowie der Zamoscer Kreis in Ostgalizien mußten von Osterreich im Wiener Frieden von 1809 an Napoleon abgetreten werden, um mit dem Herzogtume Warschau vereinigt zu werden; an Rußland trat es (1810) von Ostgalizien den Tarnopoler und Czortkower Kreis ab. Im Pariser Frieden blieb Westgalizien bei Rußland, während der an Rußland abgetretene Teil von —9 ien an Ssterreich zurückgegeben wurde. Ein Teil von Ostgalizien aber wurde auf dem Wiener Kongreß zur Republik Krakau unter dem Schutze der drei Mächte Osterreich, Rußland und Preußen erhoben. Seit 1830 zeigte sich indes dieser kleine Freistaat als ein Hauptherd der poln. Agitationen und wurde wiederholt von den Truppen der Schutzmächte besetzt. Als endlich im Febr. 1846 die auf alle Teile des ehemaligen Polen berechneten Erhebungsversuche zum Ausbruch kamen, wurde von Krakau aus der Aufstand auch noch verbreitet. Während die österr. nahin die Invasion der krakauer Insurgenten zurückschlug und Truppen der drei Schutzmächte Krakau selbst besetzten, erhob sich in G. gegen die Polen auch das ruthenische Landvolk, wobei es zu furchtbaren Greuelthaten kam. Infolge dieser Ereignisse ward 6. Nov. 1846 durch übereinkunft der Schutzmächte zu Wien Krakau (. d.) mit seinem Gebiete dem Kaiser von Gsterreich übergeben. Das krakauer Gebiet wurde dann 1849 mit dem Titel eines Großherzogtums als Bestandteil G.s ausdrücklich erklärt, die Bukowina aber von G. getrennt und zu einem eigenen Kronlande erhoben. (S. unter Osterreichisch⸗-Ungarische Monarchie.) Vgl. Schmedes, Geographisch-statistische übersicht G.s und der Bukowinay (2. Aufl., Lemb. 1869); Lipp, «Verkehrs⸗ und Handelsverhältnisse G.3“ (Prag 1870); Zehlicke, «Die politischen und sozialen Zustände G.s„ (in 4Unsere Zeit», Jahrg. 1870, 1. Hälfte); Heksch und Kowszewicz, Illustrierter Fuhrer durch die ungar. Ostkarpaten, G., Bukowina und Rumänien (Wien 1882).