FeedGefechtszweck
GeschichteBrockhaus 1882

Gefechtszweck sein kann. Der Verlauf des G. und demnach auch die Gliederung zum G. ist eine wesentlich verschiedene, je nachdem eine offensive oder eine defensive Absicht zu Grunde liegt. Der Angreifer formiert eine in der Regel aus allen drei Waffen bestehende Avantgarde in etwa ein Viertel seiner Stärke, welcher zugleich die Aufgabe der Sicherung obliegt. Die übrigen Streitkräfte bilden das Gros, welches so weit von der Avantgarde abbleibt, daß es nicht unmittelbar in das G. derselben verwickelt wird. Die Avantgarde rekognosziert Stärke und Stellung des Feindes und veranlaßt durch mehr im Sinne der Demonstrative (s. Demonstration) geführte Kämpfe den Gegner zur Entwickelung und zur Enthüllung seiner Absichten. Unter ihrem Schutze marschiert das Gros zum G. auf. Damit endet der erste Teil des G., die Einleitung, und beginnt die Durchführung, an welcher die Avantgarde im Sinne des Teilgefechts weitern Anteil nimmt. Einen Teil des Gros letwa ein Sechstel bis ein Drittel der Infanteriestärke) hält der Führer als Reserve zunächst außerhalb der Kampfsphäre, um für alle Wechselfälle des G. Streitkräfte unmittelbar in der Hand zu behalten und dieselben zur Entscheidung des G. einsetzen zu können. Auf letztere muß von vornherein beim Einsetzen der Kräfte Rücksicht genommen werden; dieselbe besteht in der Regel in dem erfolgreichen Angriff gegen die feindlichen Flanken unter Bedrohung seiner Rückzugslinie, oder in der Wegnahme der Schlüsselpunkte seiner Stellung. Um die Entscheidung zu ermöglichen, ist es aber nötig, den Gegner auf der ganzen Linie festzuhalten und an einer wirksamen Offensive seinerseits zu hindern. Bei größern Aktionen sind die zum Vormarsch getroffenen Dispositionen und die gewählten Anmarschrichtungen von großem Einfluß auf die Entscheidung. Letztere ist zu Gunsten des Angreifers gefallen, sobald sich der Gegner zum Rückzug aus seiner Stellung genötigt sieht, woran sich dann als letzter Akt des G. die Ausnutzung des Siegs durch die Verfolgung knüpft. Sieht sich der Angreifer außer Stande, eine Entscheidung zu seinen Gunsten herbeizuführen, so wird er das G. abbrechen, wofern er nicht selbst vom Gegner zum Rückzug genötigt wird, dessen gehörige Deckung sehr wichtig ist. Ist der Entschluß zu einem defensiven Verhalten gefaßt, so wählt man eine Verteidigungsstellung, deren Front in Abschnitte gegliedert ist. Die für die einzelnen Abschnitte bestimmten Abteilungen besetzen die eigentliche Verteidigungslinie zunächst nur schwach und halten ihre Hauptkräfte als Spezialreserven zurück, ebenso wie der Führer eine starke Hauptreserve in einer zweckmäßig gewählten zurückgezogenen Aufstellung in seiner Hand behält. Vor die Stellung vorgeschoben werden nur Vorpostentruppen, die bei der Annäherung des Feindes die Front der Stellung freimachen. Von einer Einleitung des G. ist hier nicht die Rede, es gilt nur je nach den Angriffsrichtungen des Gegners die Verteidigungslinie stärker zu besetzen und mit der Hauptreserve der feindlichen Entscheidung entgegenzutreten oder je nach dem Kräftemaß selbst zur Entscheidung vorzugehen. Bei größern Aktionen wird an die Oberführer eine Gefechtsdisposition ausgegeben, die demgemäß den Unterführern ihre Gefechtsbefehle erteilen. Oft ist es nur möglich, allgemeine Direktiven für das Handeln zu geben. Wo es nötig ist, ein detaillirtes Verhalten vorzuschreiben, werden den Befehlen Instruktionen zugefügt. Spricht man von geschlossenem oder zerstreutem G., von Fern⸗ oder von Nahgefechten, so ist darunter die Fechtart (s. d.) verstanden. In ähnlichem Sinne unterscheidet man bei der Kavallerie ein G. zu Pferde und ein G. zu Fuß. Im weitern, auch in Bezug auf Litteratur, s. Taktik.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 643Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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