Generalstabe in manchen Armeen im Felde noch neben dem Chef des Generalstabes mit besondern Funktionen beauftragt, besteht in den meisten Heeren während des Friedens nicht. Für die preuß. Armee ist aber ein G. auch für die Zeit des Friedens seit dem Dez. 1881 bestellt worden, der, den Abteilungschefs des Großen Generalstabes und des Nebenetats desselben, sowie den Chefs des Generalstabes bei den Armeekorps und bei der im Porgeiehtenve der Artillerie gegenüber jederzeit im Vorgesetztenverhältnis stehend, in allen Generalstabsangelegenheiten der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes der Armee nach dessen spezieller Anordnung ist. Geueralrat (Conseil hs Dede in Frankreich die kommunale Vertretung des Departements. Generalsaldierungsstelle, s. Eisenb ahn-Centralabrechnungsbureau.