Generalstaaten hießen in der ehemaligen Reublik der Sieben vereinigten Provinzen der Niederande die Versammlungen der Abgeordneten, die von den nahezu souveränen Provinzialstaaten oder Provinzialständen zur Führung der Staatsges chäfte der gesamten Republik abgeschickt wurden. In diesen
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 754Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei