Generalprokurator (Procureur général) ist eine dem franz. Rechte entlehnte Beamtung. Schon in einer htesten Deam 1493 werden die Funktionen 9990 hochsten Beamten der Staatsanwaltschaft (s. d.) bei den Parlamentsgerichten näher umschrieben. Gegenwärtig werden in einzelnen Staaten (wie z. B. Osterreich) die am Cassations-Ban angestellten höchsten staatsanwaltschaftlichen eamten als G. bezeichnet. Es unterstehen ihnen Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte an den untern duen berz Am Deutschen Reichsgericht entspricht ihnen der Oberreichsanwalt nebst einem oder mehrern Reichsanwälten, welche auf Vorschlag des Bundesrats vom Kaiser ernannt werden und nichtrichterliche Beamte sind. (Vgl. Genera lstaatsanwalt.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 754Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei