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GeschichteBrockhaus 1882

Georg, Prinz von Mecklenburg, zweiter Sohn des vorigen, geb. 11. Jan. 1824, trat jung in russ. Militärdienste und stieg in denselben rasch zum General auf. Er organisierte die russ. Schützentruppe nach deutschem Muster und war deren Generalinspekteur, führte mannigfache Verbesserungen in Bezug auf Bewaffnung, Ausrüstung und Ausbildung ein und starb zu Petersburg 20. Juni 1876. Georg der Bärtige, Herzog zu Sachsen, 1500 —39, geb. 27. Auß 1471, war der Sohn Albrechts des Beherzten und Zedenas von Böhmen. Anfangs für den geistlichen Stand bestimmt und bereits 1484 als Domherr in das Stift Meißen aufgenommen, entwickelte er frühzeitig einen regen Sinn für Gelehrsamkeit, der nachmals nicht ohne Einfluß auf seine Regierung blieb. Da indes sein jungerer Bruder, Heinrich, weniger Fähigkeit und Thatkraft verriet und der jüngste, Friedrich, in den Deutschen Orden getreten war, so mußte G. die eineschlagene Laufbahn verlassen, um während der häusigen Abwesenheit seines kriegerischen Vaters die Regierung des Landes zu übernehmen. G. vermählte sich 1496 mit Barbara, der Tochter des Königs Kasimir von Polen. Nach des Vaters Tode, 1500, trat er zufolge der Bestimmung desselben in den ausschließlichen Besitz der sachsen-albertinischen Erblande, während sein Bruder Heinrich die durch den Vater neuerworbene Erbstatthalterschaft Friesland erhielt. Heinrich überließ jedoch sehr bald jene zweifelhafte Besitzung gegen die Städte und Schlösser Freiberg und Wolkenstein und eine Jahresrente an seinen Bruder, der seinerseits nach mehrern vergeblichen Versuchen, sich dort zu behaupten, dieselbe 1515 an das Haus Ssterreich abtrat. G. war einer Kirchenreform durchaus nicht feind; er erkannte sehr wohl die Gebrechen der Kirche, nur konnte nach seiner Ansicht dem eingerissenen Verderben lediglich durch die strengste Beobachtung der päpstl. Satzungen und ein vom Papste berufenes Konzil gesteuert werden. Durch Schriften und Briefe Luthers gereizt, verfuhr er immer strenger gegen die Reformation, der er alle religiösen und polit. Auswüchse, wie Wiedertäuferei, Bilderstürmerei und Bauernaufruhr, zur Last legte. Seine Zwangsmaßregeln blieben aber erfolglos, da er durch das Verbot der Lutherschen Bibelübersetzung, welches er an die Spitze stellte, im Volke nur Mißtrauen gegen die Reinheit seiner Absichten erregte, und so mußte er sehen, wie trotz Verbannung, Kerker und Blutgerüst die neue Lehre sich in den erzgebirg. Distrikten, welche wegen der Bergwerke unter kurfürstl. Mithoheit standen, verbreitete, ja wie sie selbst am Hofe seines Bruders Heinrich zu Freiberg festen Fuß faßte. Der Kummer G.s wurde noch vermehrt, als kurz nacheinander seine Gemahlin (nach deren Tode er sich den Bart wachsen ließ, wo95 ein Beiname) und neun seiner Kinder starben, odaß nun sein Bruder Heinrich der mutmaßliche Erbe des Landes wurde. G. suchte ihm die Erbfolge zu entziehen, starb aber darüber, 17. April 1539, und überließ sonach seinem schwächern Bruder den Ruhm, die Reformation in den sachsenalbertin. Landen eingeführt zu haben. Vgl. Heinrich der Fromme (Herzog von Sachsen) und Sachsen (Rurfürstentum, Geschichte).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 807Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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