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ReligionBrockhaus 1882

Gesangbücher heißen Sammlungen religiöser Lieder zum gottesdienstlichen Gebrauch. In der ältesten Kirche bediente man sich hauptsächlich alttestamentlicher Psalmen, neben welchen aber schon im 4. Jahrh. auch andere religiöse Dichtungen gebraucht wurden, so die religiösen Poesien des Ephrem in der syr., des Chrysostomus in der griech., des Ambrosius in der lat. Kirche. Die Anwendung der lat. Sprache beim Gottesdienste bedingte auch die rche 5. bt lat. Kirchenlieder, daher waren lateinische G. bis in das 15. Jahrh. im Gebrauch. Die Hussiten feierten zuerst den Gottesdienst in der Landessprache. Eine Sammlung geistlicher Lieder in böhm. Sprache übersetzte Mich. Weiß, Pfarrer zu Landskrone in Böhmen, 1535 ins Deutsche. Daneben gab es allerlei deutsche übersetzungen lat. Kirchenlieder. Der eigentliche Gründer des deutchen Kirchenliedes ist Luther. Sein deutsches Geangbuch enthielt in der ersten Auflage (Wittenb. 1524) 8 Lieder, die vorher auf einzelne Blätter gedruckt waren; schon die zweite Auflage (1525) war mit 8 Liedern vermehrt; die dritte enthielt 40 und eine spätere 63. Sie waren teils von Luther selbst neu gedichtet oder verbessert oder übersetzt, teils von Melanchthon, Pentl. Spengler und andern Freunden Luthers gefertigt. Das unter dem Titel Geistählte bereits 129 Lieder, von denen 37 von Luther Bantder Seit Luthers Tode vermehrte sich die ahl der evangelisch⸗-lutherischen G., und gegen das Ende des 16. Jahrh. gab es schon nahe an 200. Dagegen begnügten sich die Reformierten meist mit dem Gesang alttestamentlicher Psalmen. Seit dem Ende des 17. und im Laufe des 18. Aulaß gab die wechselnde religiöse Zeitrichtung Anlaß zur Einführung neuer G. Die ältern charakterisieren sich teils durch strenge Orthodoxie, teils durch mystische Tändelei, die seit der Mitte des 18. Jahrh. entstandenen durch rationalistische oder halbrationalistische Zurückstellung des Dogmas hinter eine oft poesielose Moral. Auch die bessern G. jener Zeit tragen den allgemeinen Charakter subjektiver Tone der dies welche merklich von dem kirchlichen one der Lieder aus der Reformationszeit absticht, und eignen sich teilweise mehr zur privaten Erbauung als zum öffentlichen Gottesdienste. Doch wurden viele neuere Lieder, wie namentlich die Gellertschen (4Geistliche Oden und Liedero, Lpz. 1757), bald Gemeingut des evang. Volks, und das Verdammungsurteil der heutigen Orthodoxie über die Dichtungen, beziehungsweise Umdichtungen jener Zeit (von Klopstock, Cramer, Herder, Diterich u. a.) ist keineswegs allgemein berechtigt. Immerhin waren viele der schönsten alten Lieder in der Aufklärungsperiode dergestalt entstellt und verwässert worden, daß eine Reform des Gesangbuchswesens alb seit dem 4. Jahrzehnt des 19. Jahrh. immer allgemeiner als ein dringendes Bedürfnis erwies. So konnte es nicht fehlen, daß man eine Menge alter Lieder wieder aufnahm, aus andern moderne Geschmacklosigkeiten wieder entfernte und solche Lieder, denen aller lyrische Schwung abging, ausschied. Bunsen, Grüneisen, Knapp, Stier, Wackernagel, Stip u. a. haben für Anwendung dieser Grundsätze sehr verdienstlich gewirkt. Indessen brachte die kirchliche Reaktion seit 1850 auch die Angelegenheit der Gesangbuchsreform auf eine unrechte Bahn, teils durch ihr gewaltthätiges, die Rechte der Gemeinden verletzendes Vorgehen, teils durch das Bestreben, alle neuern Lieder seit dem 18. Jahrh. auszuschließen und die ältern mit allen ihren dogmatischen und stilistischen Härten, ihrer veralteten Sprache, ihren dem modernen Bewußtsein oft anstößigen Ausdrücken zu restaurieren. Die Herstellung des alten Liederschatzes sollte eins der Hauptmittel werden, dem prot. Volke die Hepte ungebrochene Orthodoxie des 16. und 17. Jahrh. wieder aufzunötigen. Die orthodoxen Blätter begannen Wehklagen über die Gesangbuchsnoto anzustimmen und die Behörden zum Einschreiten aufzufordern, was in einigen Ländern, wie in Preußis 6,Schlesien, der Pfalz, dem rürstentum Osnabrück u. s. w., auch wirklich gelang. ie Eisenacher Kirchenkonferenz von 1853 ging mit der Aufstellung einer Sammlung von 150 Kernliederno voran, welche an vielen Orten beim Gottesdienste eingeführt wurden; anderwärts versah man wenigstens die alten G. mit einem Anhangy, aus welchem die orthodoxen Pastoren ausschließlich singen ließen. War das Bedürfnis einer Reform auch vielfach I0w vom Standpunkte des guten Geschmacks, geschweige im Interesse einer lebendigen Frömmigkeit, nicht zu verkennen, so rief doch die Rücksichtslosigkeit, mit welcher den Gemeinden ihre lieb gewordenen G. entrissen wurden, fast in noch höherm Grade als der barocke Inhalt der neuen Gabens Mißstimmung hervor. Schon in den vierziger Jahren hatten einige ohne Befragung der Gemeinden unternommene Gesangbuchsreformen, wie in Württemberg und Bayern, Bewegungen hervorgerufen, deren Beschwichtigung nicht ohne Anstrengung gelang. Doch gehörten die meisten G. dieser Zeit (mit Ausnahme des bayrischen) nach orthodoxem Urteile nur der «übergangsperioder an. Statt durch die damaligen Erfahrungen sich belehren zu lassen, wagten es jetzt Konsistorien und Pastoren, ihren Gemeinden noch «kräftigere Kosto zu bieten. Gleichzeitig wurde zur Wiederherstellung der alten Agenden und Katechismen oder zur Einführung neuerer im Geschmacke des 17. Jahrh. geschritten. Indessen haben diese Versuche nur die Unmöglichkeit gezeigt, den Strom der religiösen Entwickelung mit Gewalt in das Bett einer veralteten Anschauungsweise zu bannen. In der bayr. Pfalz gab der Gesangbuchsstreit das Signal zu einem allgemeinen kirchlichen Kampfe, der mit dem Sturze des orthodoxen Kirchenregiments und der Beseitigung des neuen Gesangbuchs endete (1861). Auch die hannov. Gesangbuchskämpfe gaben den ersten Anstoß zu einer kirchlichen Bewegung, welche, hauptsächlich im Kampfe gegen den neuen Katechismus erstarkt, das Kirchenregiment zu einer en von Konzessionen nötigte (1863). In den letzten Jahren sind in einer ganzen Reihe deutsch-evang. Landeskirchen neue G. teilweise nach längern Vorarbeiten eingeführt worden. So in den Provinzen Schlesien, Sachsen, Hannover, im Königreich Sachsen, in den Großherzogtümern Baden, Hessen und Sachsen, in Bremen, Frankfurt a. M. u. s. w. Dieselben sind von sehr verschiedenem Wert. Während in Schlesien, Sachsen-Weimar, Baden und Hessen die gemeinsame Arbeit von Vertretern der verschiedenen theol. Richtungen Leistungen schuf, die den verschiedenen, in der Gemeinde lebendigen religiösen Bedürfnissen gerecht wurden, hat man anderwärts, wie in Hannover und im Königreich Sachsen, sich ausschließlich begnügt, den Restaurationsbestrebungen der orthodoxen Partei zu genügen. In der röm.⸗kath. Kirche hat man hier und da deutsche G. eingeführt, z. B. das von Wessenberg für das Bistum Konstanz (1812) und das vom bayr. Domdechanten Borleidtner denen Bersuche Indessen gehören diese jetzt vergessenen Versuche weilie auh der freiern Richtung an, welche zeitweilig auch in der kath. Kirche sich Geltung zu machen versuchte. Auch für den jüd. Kultus wurden deutsche G. ausgearbeitet und in verschiedenen Gemeinden eingeführt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 865Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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