Feldservitute (ervitutes praediorum rustico- (rum) sind die dinglichen Gebrauchsrechte, welche, tdem Inhaber des Grundstücks an einem andern Grundstück zustehen, z.B. Durchgangsrecht, Wasser-Jbezug, Weidebefugnis. Praedium rusticum ist nach röm. Rechtsbegriffen ein nicht vorwiegend zum Wohnen, sondern zum Feldbau bestimmtes Grundstück, im Gegensatz zum praedium urbanum. (S. Gebäudeservituten.) Da nun aber dieser Unterschied der Grundstücke praktisch schwer aufrecht zu erhalten (deshalb auch im preußischen und sächsischen Civilgesetzbuch aufgegeben) ist, so sind schon im Justinianischen Recht die Grundsätze für Feld- und Gebäudeservituten die gleichen, nur bezüglich des Erlöschens der Servitut durch Nichtgebrauch während 10 oder 20 Jahren besteht für die F. der besondere Grundsatz, daß zu ihrem Untergang der bloße Nichtgebrauch genügt, lübertatis usucapio nicht erforderlich ist. Renftal des Mineralreichs; die Glieder derselben rystallisieren entweder im monoklinen System (Orthoklas) oder im triklinen (Plagioklase). Alle F. enthalten Kieselsäure und Thonerde, der Orthoklas daneben vorwiegend Kali (und etwas Natron), während von den Plagioklasen der Albit (s. d.) neben jenen Bestandteilen Natron, der Anorthit (s. d.) Kalk besitzt. Zwischen dem kieselsäurereichern Albit und dem kieselsäureärmern Anorthit, welche selbst untereinander isomorph sind, steht eine ganze Reihe von Natron und Kalk zusammen führenden triklinen Plagioklasen (Oligoklas, Andesin, Labradorit u. s. w.), welche man früher für feste Spezies hielt, bis neuere sorgfältige Untersuchungen, namentlich von Tschermak, dargethan haben, daß sie eine Mischung von Albit⸗ und Anorthitsubstanz in ganz wechselnden Verhältnissen darstellen; je größer der Kalkgehalt, desto geringer ist die Kieselsäuremenge, je größer der Natrongehalt, desto größer die Kieselsäuremenge eines solchen Mischlingsfeldspats. So unterscheidet man als Zwischenstufen Kalknatronfeldspate, in denen der Albit, und Natronkalkfeldspate, in denen der Anorthit überwiegt. Da der reine Natronfeldspat das spezifische Gewicht 2,624, der reine Kalkfeldspat dasjenige 2,75s besitzt, so liegt das Gewicht sämtlicher gemischter Zusammenkrystallisationen der beiden Substanzen zwischen jenen beiden Zahlen. Man kann also aus dem spezifischen Gewicht irgend eines Zwischengliedes auf die relative Beteiligung von Albit und von Anorthitsubstanz an demselben schließen. Je mehr der letztern, welche ihrerseits durch Säuren zersetzt wird, vorhanden ist, desto leichter wird ein Mischlingsplagioklas von Säuren angegriffen. Auch hat Schuster 1879 dargethan, daß die Plagioklase, wie nach allen andern Eigenschaften so auch in optischer Hinsicht eine analoge Reihe bilden, und daß jedem bestimmten Mischungsverhältnis der Grenzglieder ein bestimmtes optisches Verhalten entspricht, welches demgemäß bald mehr an das des Albits, bald mehr an das des Anorthits erinnert. Chemische Zusammensetzung, optische Beschaffenheit und spezfisches Gewicht der triklinen . sind daher drei Verhältnisse, von denen jedes einzelne auf die beiden andern einen Schluß erlaubt. Die Plagioklase sind äußerlich dem Orthoklas gegenüber durch die auf der besten Spaltungsfläche verlaufende feine Streifung gekennzeichnet, welche die Folge einer vielfachen, nach dem Brachypinakoid erfolgenden Zwillingsverwachsung dünner Lamellen ist, und bei dem monoklinen F. gänzlich fehlt. Zu den Plagioklasen im weitern Sinne gehört auch der Mikroklin, die trikline Modifikation der sonst im Orthoklas verkörperten Kali-Thonerde-Substanz. Die F. sind die wichtigsten Gemengteile der krystallinischen Felsarten, indem sie nicht nur in 31. sämtlichen reichlich vorkommen, sondern auch die Zuweisung eines Gesteins zu einer bestimmten Gruppe in erster Linie auf Grund der Natur des darin vorwaltenden F. erfolgt. Früher pflegte man unter F. schlechtweg namentlich den Orthoklas zu verstehen.