FeedGewerkvereine
Handwerk & GewerbeBrockhaus 1882

Gewerkvereine (auch Gewerksgenossenschaften undfälschlich Gewerkschaften genannt, engl. Trades Unions) sind dauernde Verbindungen von Arbeitnehmern gleichen Berufs (Gewerks) zum Schutze und zur Förderung ihrer Rechte und Interessen als Berufsgenossen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Die G. entstanden in England gegen Ende des 18. Jahrh. infolge der mächtig sich entwickelnden Großindustrie, welche die bisherige gesetzliche und gewohnheitsmäßige Regelung der Arbeitsverhältnisse durchbrach und besonders durch Ausbeutung der jugendlichen und weiblichen Arbeitskräfte, übermäßige Arbeitszeit u. s. w. die gelernten Arbeiter schwer schädigte. Anfänglich meist nur vorübergehende Koalitionen zur Abwehr bestimmter Übergriffe, wurden die Trades Unions nach Aufhebung der Koalitionsverbote (1824) mehr und mehr zu festen Organisationen mit regelmäßigen Beiträgen und Leistungen, bedeutendem Vermögen und Verzweigung über das ganze Land, ja zum Teil bis ins Ausland und die fernsten Kolonien, wobei lokale Selbstverwaltung mit starker Centralgewalt glücklich verbunden ist. Ihre Whe Freiheit d bestand und besteht darin, die gesetzliche Freiheit des Arbeitsvertrags für die mittellosen Arbeiter zur Wahrheit zu machen, indem dieselben durch ihre Vereinigung Iuße werden, mit den Arbeitgebern auf gleichem Fuße zu unterhandeln; Aufrechterhaltung eines auskömmlichen Lohns, einer angemessenen Arbeitszeit (in der Regel 10 Stunden), Schutz für Leben und Gesundheit bei der Arbeit, humane Behandlung u. s. w. stehen dabei in erster Linie, keineswegs aber wird Unterdrückung der Kapitalisten und Abschaffung der aher arbeit erstrebt. Die Arbeitseinstellungen, früher äußerst zählreich und nicht selten mit Gewaltthätigkeiten verbunden, wurden gerade mit der wachsenden Stärke und Wohlhabenheit der G. immer mehr vermieden; durch gütliche Unterhandlungen, in neuester Zeit hauptsächlich in der Form der Ei nigungs⸗ und Schiedsämter, suchen die G. mit Erfolg ihre berechtigten Interessen zu wahren und dauernde Arbeitsordnungen für beide Teile verbindlich zu vereinbaren. Daneben gewähren viele G. ihren Mitgliedern reichliche Unterstützung bei Krankheit, Invalidität durch Unfall, Siechtum und Alter, im Sterbefall, bei Verlust von Werkzeug, bei außerordentlichen Notfällen und besonders bei ungegen Maßregelung und Geschäftsstockung. Endlich ist die Arbeitsvermittelung auf Grund sorgfältigster Arbeiterstatistik und durch Gewährung von Reisehe organisiert; neuerdings wird auch für gewerbichen Unterricht Sorge getragen. Das Muster eines englischen G. ist die Vereinigte Gesellschaft der Maschinenbauer, welche, 1851 mit 11829 Mitgliedern gegründet, Ende 1875 auf 44032 Mitglieder in etwa 350 Zweigvereinen angewachsen war, während der 25 Jahre an Unterstützungen zusammen 23 681260Mark verausgabt und dennoch ein Vermögen von 5292840 Mark angesammelt hatte. Im J. 1877 war die Mitgliederzahl auf 45971, die der Zweigvereine auf 396 und das Vermögen auf 5554000 Mark gestiegen, und es wurden in diesem VMa an Unterstützungen für Arbeitslose 1089200 Mark, an Krankengeld 465 140 Mark, an Altersunterstützungen 277160 Mark und an sonstigen Unterstützungen 197180 Mark bezahlt. Die englischen G. umfassen anerkanntermaßen die Blüte aller gelernten Berufszweige, ihre Mitgliederzahl beträgt 8—900 000 erwachsene männliche Arbeiter, noch ohne die ländlichen Arbeiter, die sich in neuerer Zeit gleichfalls organisiert haben. Auch weibliche G. haben sich in England bereits in größerer Zahl gebildet. In den Krisisjahren 1878 und 1879 haben die englischen G. allerdings den Kampf gegen die Lohnherabsetzung vielfach ohne Erfolg versucht und Hene Opfer bringen müssen. Jedoch ist ihre Stelung im ganzen dadurch nicht erschüttert worden. Auf Grund des Gesetzes von 1871 ist es den G. ermöglicht, gleich den Genossenschaften u. s. w. privatrechtliche Persönlichkeit zu erlangen. Den G. ist es — verdanken, daß es in England thatsächlich keine Sozialdemokraten gibt. Auch auf dem internationalen Arbeiterkongreß, der 1883 zu Paris stattfand, haben die Delegierten der englischen G. gegenüber den franz. Sozialdemokraten und Kommunisten einen nüchternen, auf das Praktische gerichteten Sinn bekundet. In Frankreich gibt es eine Anzahl G. unter dem Namen Chambres syndicales, die im ganzen einen ur 5 sozialistischen Charakter tragen, wenn auch nur der kleinere Teil sich offen zu sozial-revolutionären Tendenzen bekennt. In Deutschland, wo seit dem Mittelalter neben den Zünften und Innungen zahlreiche Gesellenverbindungen (Brüderschaften) bestanden, wurden die eigentlichen G. ** eit dem Herbst 1868 zunächst durch die berliner Maschinenbauer, Tischler u. s. w. unter Leitung von Max Hirsch und Franz Duncker und Mitwirkung von Schulze-Delitzsch organisiert, indem man die besten —. Vorbilder den deutschen Verhältnissen anpaßte. Von vornherein wurde die nationale Ausbreitung und, im Gegensatz zu den gleichzeitigen 2Galbitverwaltung „Arbeiterschaftenv, die strenge Selbstverwaltung und die friedliche Vereinbarung mit den Arbeitgebern zum Grundsatz erhoben. In kurzer Zeit breiteten sich die Deutschen Gewerkvereine (Hirsch-Duncker) v, seit Mai 1869 zu einem Verbande vereinigt, über den größten Teil Deutschlands aus und waren nahe daran, die sozialdemokratische Umsturzpartei, wie in England, gänzlich zu verdrängen. Allein der Mißerfolg des großen Strike der waldenburger Bergarbeiter im Winter 1869/70, dessen Apshrend fälschlich den G. zur Last gelegt wurde, während dieselben alles aufgeboten, den Strike trotz der Bedrückungen der Grubenbesitzer zu verhüten, noch mehr der Deutsch-Französische Krieg von 1870/71 schwächten die G., welche jedoch besonders in der neuesten Zeit bedeutend zunahmen. Ende 1883 umfaßte der Verband unter der Anwaltschaft von Max Hirsch 16 nationale G. und 720 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, hauptsächlich in den östlichen preuß. Provinzen, aber auch in Sachsen, Thüringen, Bayern u. s. w.; die damit verbundenen nationalen Kranken-⸗, Begräbnis⸗ und Invalidenkassen hatten 1882 bereits 450000 Mark Einnahmen, 390000 Mark Ausgaben und 530000 Mark Vermögen. Die Gewerkvereinskassen beruhen von Anfang an auf der Berechnung der Beiträge und Leistungen durch Sachverständige und zeigen infolge dessen ein fortschreitendes Gedeihen. In einer einzigen Kasse, der Verbandsinvalidenkasse (s. Invalidenkassen), entstand durch die anfänglich zu humane Aufnahme von alten Arbeitern ein zeitweiliges Mißverhältnis, welches jedoch durch Erhöhung der Beiträge und der Carenzzeit, sowie durch momentane Verminderung der Penstonen mehr und mehr ausgeglichen wird; eine Revision seitens der Behörde konstatierte die durchaus ordnungsmäßige und sehr sparsame Verwaltung auch dieser Kasse. Außer der rationellen Begründung und Verwaltung der Hilfskassen und dem uiche Anerkem erfolgreichen Kampfe für deren gesetzliche Anerkennung (durch die Hilfskassengesetze vom 7. und 8. April 1876) widmeten sich die G. vornehmlich der Beförderung von Bildung, wirtschaftlichen Genossenschaften und Einigungsämtern; durch letztere gelang es ihnen, unter anderm den großen Bauhandwerker-Strike zu Berlin im Frühjahr 1872 schleunig beizulegen und schwere Differenzen in Königsberg, Rostock, Peitz und andern Orten, die sonst sicher zu Strikes geführt hätten, auszugleichen. Auch im übrigen verfoigen die deutchen G. wesentlich dieselben Ziele wie die englischen und haben trotz ihres kurzen Bestandes in den gewerblichen und hreiheitlher Fragen au auf die Gesetzgebung in freiheitlicher Richtung nicht unerheblich eingewirkt. Das Hauptorgan der G. ist das Wochenblatt „Der Gewerkvereinv. Die außerhalb des Hirsch-Dunckerschen Verbandes stehenden deutschen G. oder Gewerkschafteno sind größtenteils auf Grund des Sozialistengesetzes von 1878 aufgelöst worden. Der bedeutendste von allen, der „Deutsche Buchdruckerverband v, der 1874 in 339 Orten 7255 Mitglieder zählte, wandelte sich, um dem Verdacht sozialdemokratischer Tendenzen zu entgehen, im Nov. 1878 in einen «Unterstützungsverein deutscher Buchdruckero um. (S. auch Arbeiterbewegung und Internationale.) Litteratur: Thornton, «Die Arbeite (deutsch von Schramm, Opz. 1870); Brentano, Die Arbeitergilden der Gegenwarto (2 Bde., Lpz. 1871—72); derselbe, „Das Arbeitsverhältnis gemäß dem heutigen Rechte (Lpz. 1877); Max Hirsch, (Die gegenseitigen Hilfskassen und die Gesetzgebunge (Berl. 1875); derselbe, „Gewerkvereinsleitfadeno (Berl. 1876); Polke, «Die deutschen G. und die Sozialdemokraties (Berl. 1875); Lexis, „(G. und Unternehmerverbände in Frankreichv (Lpz. 1879).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 7, S. 951Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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