Gravamen (lat.) hatte in der frühern Prozeßsprache die Bedeutung von Beschwerde (s. d.). Gravamina wurden im ältern Staatsrecht die Beschwerden der Landstände über Justiz⸗ und andere „Gebrechen genannt, daher manche ältere Gesetze unter dem Kollektivnamen «Resolutio gravaminumo (Erledigung der Landesgebrechen) ergingen. Insbesondere nannte man Gravamina nationis Germanicae seit dem 14. Jahrh. alle Beschwerden des deutschen Volks über Beeinträchtigung von seiten des Papstes; hundert derselben wurden 1522 dem Papst übersendet und erschienen in demselben Jahre im Druck.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 313Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei