Großaventurkontrakt oder Respondentia nennt man im Seehandel einen Vertrag, zufolge dessen ein Darlehn zu einer überseeischen Unternehmung gegeben wird, welches, falls das Schiff verungluckt, nicht zurückgefordert werden kann. Die Zinsen für ein solches Darlehn sind natürlich hoch, weil sie zugleich die Prämie für die Übernahme der Gefahr in sich schließen; doch kann der Darleiher auf das vorgeschossene Kapital Versicherung erheben. Jener Vertrag war im Altertum und namentlich in den Zeiten der röm. Weltherrschaft sehr gewöhnlich und wurde foenus nauticum genannt, do weicht das mittelalterliche und moderne Recht vielfach vom römischen ab, und der Großaventurvertrag bildet mehr einen Fall der sog. uneigentlichen Bodmerei. (S. Bodmerei.) (s. d.).