Grundrechte nannte man in der polit. Bewegung von 1848 diejenigen Rechte und Freiheiten der Staatsbürger, welche man als die Grundlage und Vorbedingung eines freiern Zustandes des allgemeinen Staats⸗ oder Volkslebens ansehen zu müssen glaubte, also ungefähr dasselbe, was die Engländer in ihrer Magna Charta, ihrer Petition of rights und Bill of rights besitzen, die Franzosen in ihrer ersten Revolution «Allgemeine Menschenrechten (Droits de I'homme) nannten, die Nordamerikaner ebenfalls als einen wesentlichen Teil in ihre Bundesverfassung aufnahmen, und was teilweise schon fast alle neuern Verfassungen des europ. Festlandes enthielten. Alle 1848 neu entstehenden Verfassungen und Verfassungsentwürfe deutscher Staaten enthielten sogenannte G. Am wichtigsten waren die von der Deutschen Nationalversammlung zu Frankfurt beschlossenen und 21. Dez. 1848 von der Centralgewalt als Reichsgesetz verkündeten