Grundstücke erhoben und demnach als eine G. betrachtet werden können. In der neuern Zeit aber empfehlen einige Theoretiker von mehr oder weniger sozialistischer Färbung, wie der Amerikaner H. George, eine spezifische G., welche zur Bekämpfung der gefürchteten Monopolwirkungen des privaten Grundeigentums nahezu den vollen Betrag der Grundrente absorbieren soll. Es wäre dies aber eine überlastung des bei der Einführung der Maßregelexistierenden Grundbesitzes, die einfacheiner Konfiskation gleichzustellen wäre. Selbst der weniger weitgehende Vorschlag, durch eine besondere Besteuerung den weitern Zuwachs der Grundrente abzuschneiden, würde, abgesehen von seiner fast unüberwindlichen praktischen Schwierigkeit, große Härten und Unbilligkeiten für eine einzelne Klasse der Gesellschaft in seinem Gefolge haben.