Gut (wirtschaftlich). Als Güter bezeichnet die Wirtschaftslehre alles dasjenige, was menschliche Bedürfnisse unmittelbar oder mittelbar zu befriedigen geeignet ist. Zum Unterschiede von sog. moralischen Gütern, wie Ehre, Tugend, Zufriedenheit u. s. w., und persönlichen Gütern, wie Gesundheit, welche unvertauschbar, unabschätzbar und unveräußerlich sind, lassen sich die wirtschaftlichen Güter dadurch charakterisieren, daß sie des Austausches und Verkehrs fähig sind und Wert im Austausche haben. Es gibt außerdem auch noch sog, freie Güter, wie Luft, Licht, Sonnenwärme, Wasser, welche die Natur in solcher Fülle darbietet, daß man sich dieselben in der Regel unentgeltlich verschaffen und sie frei genießen kann. Solche meist in unerschöpflicher Fülle vorhandenen Güter sind in der Regel nicht fähig, ausgetauscht zu werden, und werden nur ausnahmsweise zu wirtschaftlichen Gütern, so z. B. das Wasser, welches auf hohe Berge oder Etagen hinaufgetragen wird und durch diese Arbeit Wert erhält. Jedes G. ist ein Produkt menschlicher Arbeit, und betände sie auch nur darin, daß wir die Früchte des Baums pflücken oder einen Trunk frischen Wassers aus der Quelle herbeischaffen. Einige Nationalökonomen wollen nur körperliche Dinge, sog. Sachgüter, zu den Gütern rechnen; die meisten unterscheiden jedoch drei Kateorien von wirtschaftlichen Gütern: 1) die bewegichen und unbeweglichen Sachen; 2) persönliche Dienste; 3) Verhältnisse zu Personen und Sachen, die oft ebenso genau wie Sachgüter abgeschätzt werden können, z. B. Kundschaft von Handelsfirmen, Verkaufslokalen, Wirtschaften oder der Name und Leserkreis einer Zeitung. Obwohl die körperlichen Dinge in Wirklichkeit die zahlreichsten und augenfälligsten Objekte der schaffenden Thätigkeit und Wirtschaft der Menschen sind, so begreift die Güterwelt doch auch die Dienstleistungen und Kräfte der Menschen in sich, weil dieselben ebenfalls im Verkehr abgeschätzt werden und oft sehr hohen Wert im Austausche haben. Man denke z. B. an die Dienste des Arztes, der den Arbeitgeber von 1000 Arbeitern heilt, oder an die Dienste einer Sängerin, welche an einem Abende Tausende verdienen und durch ihre Arbeit und Kunst große Reichtümer erwerben kann. Ihre Gesangsleistung ist ein G., das die Hörer mit hohen Summen Eintrittsgeld eintauschen und das zur Erhöhung menschlicher Befriedigung wesentlich beitragen kann. Man hat die Güter ferner eingeteilt in Genußmittel, Produktionsmittel und Erwerbsmittel, insofern sie unmittelbar dem Genuß dienen, oder bei der Produktion von Gütern verwendet werden können, oder den Erwerb schon vorhandener Güter vermitteln. Man hat auch wohl die Genußmittel Güter von unmittelbarem Wert genannt und die Produktions- und Erwerbsmittel in der Bezeichnung als Güter von mittelbarem Wert zusammengefaßt, weil sie die Bedürfnisse der Menschen nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar, durch Erzeu—⸗ gung und Beschaffung von Genußmitteln befriedigen. Beachtenswert ist auch die Unterscheidung der Güter in objektive, absolute oder volkswirtschaftliche und blos relative oder privatwirtschaftliche. Die letztern vermehren nicht, wie die erstern, unmittelbar den reellen Nationalreichtum, sondern sie bilden nur Bestandteile des privatwirtschaftlichen Vermögens einzelner mit gleich großer Belastung des Vermögens anderer. Hierher gehören z. B. die auf den Detzn lautenden Obligationen, die ja in neuerer Zeit zu wichtigen Handelsobjekten geworden sind. Andere Einteilungen der Güter von geringerer Bedeutung sind diejenigen in wesentliche und unwesentliche, allgemeine und individuelle, Notwendigkeits-, Annehmlichkeits- und Luxusgüter. Je nachdem die Güter ganz verbraucht und vernichtet, oder allmählich zerstört werden oder erhalten bleiben, spricht man von ihnen als Benutzungs⸗, Abnutzungs⸗ und Nutzungsgütern. Zu den erstern gehören z. B. die Speisen, zur zweiten Kategorie die Werkzeuge, zur dritten der Grund und Boden. Endlich gibt es veräußerliche und nicht veräußerliche Güter. Zu den letztern zählen die sog. nicht aneignungsfähigen Güter, wie Licht, Sonnenwärme, Luft, sowie diejenigen, welche menschliche Bestimmungen dem Verkehr entzogen, wie Staats⸗ und Kirchengüter u. s. w. Die besondere Bedeutung, welche ein G. als solches für den Menschen besitzt, nennt man den Wert desselben. Zunächst versteht man unter Wert den abstrakten oder konkreten Gebrauchswert (s. d.) desselben. Denkt man sich aber das G. innerhalb einer Gesellschaft mit einigermaßen entwickeltem Verkehr, so kommt hauptsächlich der Tauschwert (s. d.) desselben in Betracht, der allerdings das Vorhandensein irgend eines Gebrauchswertes stets zur notwendigen Voraussetzung hat. Die menschlichen Bedürfnisse sind, wenn auch jedes einzelne quantitativ begrenzt ist, qualitativ einer unbegrenzten Entwickelung fähig, indem sie in jedem Stadium stets wieder neue, oft allerdings nur auf Capricen und Raffinement beruhende Erregung und zugleich auch neue Mittel zu ihrer Befriedigung finden. Daher ist auch die Zahl der Güterarten unbegrenzt; stets treten neue Spezies von Gütern auf, während umgekehrt auch manche Objekte, die früher den Gütercharakter besessen haben, etwa infolge eines Modewechsels, denselben allmählich verlieren. Die vorhandenen Vorräte und Bestände jeder einzelnen Güterart sind ebenfalls einem mehr oder weniger raschen Wechsel unterworfen. Viele Güter sind ihrer Natur nach zum völligen Verbrauch, zur Konsumtion im engern Sinne bestimmt, und es ist volkswirtschaftlich nicht etwa ein Schaden, sondern ein Gewinn, wenn sie ihrer Bestimmung gemäß verzehrt oder verbraucht werden. Es ist nur Sorge dafür zu tragen, daß durch neue Produktion stets ein genügender Ersatz für das Verbrauchte geschafft wird. Bei den Gütern, die nur einer langsamen Abnutzung unterliegen, erscheint diese letztere allerdings meistens als ein voltswirtschaftlicher Verlust, und in diesen Fällen ist dahin zu wirken, daß das G. in seiner Brauchbarkeit möglichst lange erhalten und seine Abnutzung möglichst verlangsamt werde. (S. Produktion, Konsumtion.)