Güterwagen heißen diejenigen Fahrzeuge, welche zum Transport von toten Lasten oder Vieh auf Eisenbahnen verwendet werden. Sie unterscheiden sich von den Personenwagen hinsichtlich des Baues hauptsächlich dadurch, daß bei denselben die Konstruktion der einzelnen Organe der Gestelle weniger auf sanften Gang als auf große Oberaentelen berechnet ist. Nach der Gestaltung der Obergestelle werden hauptsächlich bedeckte und offene G. unterschieden. Erstere dienen zum Transport solcher Güter, welche äußern Einflüssen, wie Regen, Sonnenschein u. s. w. nicht ausgesetzt werden dürfen oder ihres größern Werts wegen unter Verschluß gehalten werden müssen. Auch die Bestimmungen der Zollverwaltung schreiben für gewisse Transporte besondere Wagen vor. (S. Tafel: Eisenbahnen II, Fig. 2.) Offene G. dagegen werden für den Transport solcher Gegenstände benutzt, bei welchen diese Rücksichten nicht obwalten, wie namentlich bei Kohlen, Mineralien u. dgl. (S. Tafel: Eisenbahnen II, Fig. 3.) Zum Transport von geschlachtetem Vieh, Fleisch, Bier u. dgl. werden in neuerer Zeit immer mehr G. besonderer Konstruktion verwendet; dieselben sind hermetisch verschließbar, haben doppelte Wände, Boden und Decken und sind mit den erforderlichen Eisbehältern ausgestattet. Zum Transport von Langholz dienen ebenfalls besondere Wagen, welche aus zwei vierräderigen Lowries (s. d.) mit drehbaren Kippstöcken und eisernen Rungenstangen bestehen. Für den Transport von Luxuspferden werden Wagen verwendet, die innen mit Polstern versehen sind, damit die Pferde, wenn sie unruhig werden, sich nicht beschädigen können. Vgl. Heusinger von Waldegg, Handbuch für allgemeine Eisenbahntechniks (Bd. 2: „Der Eisenbahnwagenbau», Lpz. 1870).