Gute Werke (bona opera) sind nach dem Lehrbegriffe der prot. Kirche die aus dem wahrhaften Glauben (s.d.) oder aus einem mit Gott versöhnten Herzen von selbst hervorgehenden sittlichen Thaten, die jedoch, weil sie dem Gesetz Gottes nie vollkommen entsprechen, kein Verdienst begründen. Um der sittlichen Selbstgerechtigkeit jeden Zugang zu versperren, hatten die Reformatoren die Wertschätzung der guten Werke bekämpft, und während Melanchthons Schule die Dnete Nit;O derselben zur Seligkeit lehrte, behauptete Nik. Amsdorf sogar, sie seien der Seligkeit schädlich. Die luth. Dogmatik begnügte sich, die Notwendigkeit derselben zur Seligkeit abzulehnen, — aber daran fest, daß der Glaube gute Werke als notwendige Früchte Tauchtenen⸗ wogegen die Reformierten in diesen Früchten den Thaterweis des seligmachenden Glaubens sahen. Die kath. Kirche, gegen deren Lehre die Polemik aller prot. Parteien gerichtet war, behauptete dagegen nicht nur die Verdienstlichkeit guter Werke überhaupt, auch ganz abgesehen von der innern Gesinnung, aus der sie hervorgingen, sondern auch die Notwendigkeit, daß zur Rechtfertigung vor Gott Glaube und Werke zusammenwirkten. Wenn letzterer Satz auf einem wesentlich andern Glaubensbegriff beruht, so erklärt sich der erstere aus der objektiven Wertschätzung der einzelnen Handlung als solcher, im Gegensatz zu dem subjektiven Maßstab der Beurteilung bei den Protestanten. Hieraus erklärt sich auch weiter, warum die kath. Kirche lehrt, daß die guten Werke anderer, namentlich die aüberschüssigen Verdienster der Heiligen den Gläubigen zugute kommen und als ihre eigenen ihnen ange⸗ . werden können (opus operatum). nsbesondere aber versteht man katholischerseits unter guten Werken nicht sittliche Handlungen überhaupt, sondern gewisse von der Kirche, sei es zur Buße vorgeschriebene, sei es als kevang. Ratschläger empfohlene Leistungen, Fasten, Almosengeben, Wallfahrten, Rosenkranzbeten und jede Art von Gelübden. Als Bußwerke übernommen, bedeuten dieselben, daß der Sünder freiwillig die Hand dazu bieteto, daß die Kirche aus dem in ihrer Verwaltung befindlichen «Schatz der guten Werkes (d. h. der überschüssigen Verdienste der Heiligen) ihm einen entsprechenden Teil zugute kommen lassen kann. (S. Ablaß und Buße.) Als freiwillig übernommene Leistungen dagegen begründen die guten Werke ein besonderes Verdienst vor Gott und demgemäß ein Anrecht auf besondere Belohnungen im Jenseits. Der Protestantismus mußte diese Lehre schon darum bestreiten, weil nach ihm kein Mensch, auch der sittlich vollkommenste nicht, mehr thun kann, als er nach streng sittlichem Maßstabe gemessen schuldig ist zu thun. Ferner bestritt er die Theorie vom opus operatum mit ihrer mechanischen und äußerlichen Auffassung des Sittlichen, das Gewichtlegen auf äußere, zufällige Leistungen, denen an sich selbst gar kein sittlicher Wert zukommt, endlich den Anspruch der Kirche, dergleichen Leistungen als Bedingungen der Absolution (s. d.) aufzulegen. Vor allem aber erscheint auf prot. Standpunkt durch die Lehre von der Verdienstlichkeit der guten Werke in jeder Gestalt das Evangelium von der freien Gnade Gottes in Christus verleugnet und die Iherabmedrär. D abermals zur Gesetzesreligion herabgedrückt. Der umgekehrte Vorwurf der Katholiken, daß der Protestantismus sich gegen die sittlichen Anforderungen an den Menschen gleichgultig oder gar feindselig verhalte, beruht im allgemeinen auf Mißverständnis.