Handelsverkehr dienende Anstalten unter ihre Aufsicht gestellt werden. Bei Gelegenheit eines Konflikts einiger H. mit dem Handelsminister (Bismarch) hat sich die rechtliche Stellung dieser Institute na dem preuß. Gesetze als nicht ganz klar erwiesen. Die in Preußen durch die Verordnung vom 9. Febr. 1849 geschaffenen Gewerberäte sollten speziell Vertretungen des Fabrikanten- und Handwerkerstandes bilden und zur Stütze der damals zum Siege gelangten restriktiven Gewerbepolitik dienen. In Bayern sind H., für jeden Regierungsbezirk eine, durch eine Verordnung vom 20. Dez. 1868 auf Grund des Gewerbegesetzes vom 30. Jan. 1868 in Verbindung mit Abteilungen für die Gewerbe eingerichtet worden, und neben ihnen bestehen in den Unterbezirken sog. Handels⸗„ Fabrik⸗ oder Gewerberäte. In Sachsen beruht die Organisation von H. und Gewerbekammern auf dem Gewerbegesetz vom 15. Okt. 1861, das durch ein Gesetz vom 23. Juni 1868 weitere Abänderungen erfahren hat. In Württemberg wurde am 4. Juli 1874 ein Gesetz über die Errichtung von H. und Gewerbekammern erlassen. In Baden bestanden 1—5 1862 H. nur als freie Genossenschaften, durch ein Gesetz vom 11. Dez. 1878 aber erhielten sie eine der preußischen ähnliche Organisation. In Ssterreich haben die H. nach dem Gesetz vom 29. Juni 1868 ausgedehntere Rechte und Pflichten, als in den deutschen Staaten; sie haben z. B. die Marken und Muster der Industrieerzeugnisse zu registrieren, fortlaufende Nachweisungen über die protokollierten Firmen zu registrieren, können nach übereinkommen der Beteiligten als Schiedsgerichte auftreten u. s. w. In der jüngsten Zeit sind auch einige englische und lunde zösische H. als freie Genossenschaften im Auslande gegründet worden. Größere Verbände von H. haben sich in mehrern Ländern gebildet. (S. Handelstag, Deutscher.) Auch sind Versuche zur Herstellung internationaler Beziehungen zwischen den H. gemacht worden. Nicht zu verwechseln mit den H. sind die Kammern für Handelssachen », die in Deutschland als Abteilungen der Landgerichte an die Stelle der frühern Handelsgerichte getreten sind.