Hantrada (althochdeutsch) bedeutet eigentlich Freit als Handgerät; im fränk. Recht wird eine eilassung per handradam erwähnt, bei welcher der Leibeigene losgesprochen wurde und durch die Hände mehrerer Freien ging, deren jeder ihn wiederholt freilassen mußte. Hauts, 266 Grafschaft, s. Hampshire.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 835Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei