FeedHebel
Recht & StaatBrockhaus 1882

Hebel (frz. levier, engl. lever). Der H. in seiner einfachsten Gestalt ist ein gerader unbiegsamer Stab, der um eine Achse drehbar ist und auf wel310 Kräfte wirken. Die Abstände hen der der rehungsachse und den Angriffspunkten der auf den H. wirkenden Kräfte nennt man Hebelarme. Run einfachsten und gewöhnlichsten Falle sind zwei räfte am H. thätig, welche entweder wirklich Gewichte oder ihrer Jatensität nach durch Gewichtgrößen auszudrücken sind, und von denen die eine die zu hebende Last oder einen zu überwindenden Widerstand darstellt, die andere dazu dienen soll, die Last entweder in Ruhe zu halten oder mittels des H. zu bewegen. Die Angriffspunkte der Last (des Widerstandes) und der entgegenwirkenden Kraft pflegt man Lastpunkt und Kraftpunkt zu nennen. Liegen Kraft⸗ und Lastpunkt auf derselben Seite vom Drehpunkt aus, so heißt der H. einarmig; liegen sie auf entgegengesetzten Seiten, so nennt man ihn zweiarmig. Der zweiarmige Hebel ist entweder gleicharmig oder ungleicharmig, je nachdem die Hebelarme von gleicher oder von ungleicher Länge sind. Beim einarmigen Hebel kann entweder der Kraftpunkt oder der Lastpunkt näher am Drehpunkt liegen. Erfolgt durch die Einwirkung von Kraft und Last, welche den H. um seinen festen Punkt zu 10 feh streben, wirklich eine Bewegung desselben, so stehen die dabei von —10— und Last durchlaufenen Wege in dem geraden Verhältnis der Länge ihrer Hebelarme; zur Erhaltung des Ruhezustandes (des Gleichgewichts) verhält sich die Größe der Kraft zur Größe der Last wie die Länge des Hebelarms der letztern zur Länge des Hebelarms der erstern. Daher kommt die Möglichkeit, mittels des H. durch geringe Kraft große Lasten zu überwinden (wobei letztere aber eine entsprechend kleine und langsame Bewegung empfangen); andererseits mit geringer Bewegung der Kraft große Bewegungen einer Last zu erzeugen (wobei aber die Last nur entsprechend klein sein kann). Zahllose Werkzeuge und Maschinenteile wirken als H. Der gleicharmige Hebel fündet am wenigsten Anwendung, weil er weder eine Kraftersparnis noch einen Gewinn an Geschwindigkeit der bewegten Last gewährt, also im Maschinenwesen nur dazu dienen kann, eine ihm mitgeteilte Bewegung in umgekehrter Richtung weiter zu übertragen: das bekannteste Beispiel ist der Balken einer gewöhnlichen Schalenwage. Ungleicharmige H. bieten die Schnellwage, die Zangen, Scheren, Brecheisen, Hebebäume und Schaufeln dar. Einarmige H. sind z. B. die Messer an den Häckselschneidladen, die Nußknacker, Citronenpressen u. s. w. Bilden die Hebelarme miteinander einen Winkel, in dessen Spitze die Drehungsachse liegt, so entsteht der Winkelhebel, wie man ihn z. B. an Klingelzügen findet. Zuweilen setzt man zwei oder mehrere H. derartig miteinander in Verbindung, daß die Kraft am ersten, die Last am letzten wirksam ist; solche zusammengesetzte H. kommen an den Brückenwagen, an Zerreißungsapparaten u. s. w. vor. Auf die Gesetze des H. sind die Rollen der Flaschenzüge, die Seil⸗ oder Riemenscheiben und verzahnten Räderwerke, sowie die Haspel und Erdwinden zurückzuführen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 8, S. 941Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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