Leoninischer Vertrag (societas leonina, Löwengesellschaft), ein Gesellschaftsvertrag, nach welchem ein Teilnehmer allen Nachteil allein trägt und der andere allen Nutzen allein zieht. Eine solche übereinkunft ist als Gesellschaftsvertrag rechtlich ungültig und nur für den Fall, daß ihr die Absicht einer Freigebigkeit zu Grunde liegt, als Schenkung aufrecht zu erhalten.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 8Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei