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Recht & StaatBrockhaus 1882

Manudatar, s. unter Mandat. Mandate, franz. Papiergeld aus den letzten Jahren des 18. Jahrh., s. Assignaten. Mandatsprozeß. Die Eigentümlichkeit des Verfahrens im M. bestand darin, daß der Richter sofort auf einseitigen Antrag der einen Partei gegen die andere ein Mandat, d. h. die Auflage den Imploranten durch Erfüllung der Klagbitte klaglos zu stellen, erteilte. Mit Umgehung des wichtigsten prozessualen Grundsatzes, der Zweiseitigkeit des Gehörs, dem Verklagten die Verteidigung abzuschneiden, war aber nur dann thunlich, wenn von vornherein der Klaganspruch zweifellos, jede Verteidigung des Verklagten aussichtslos erschien. Daher trennte der gemeine deutsche Prozeß Mandate mit Klausel und ohne solche, d. h. den bedingten und unbedingten M. Die Klausel bedeutet, daß ausdrücklich dem Verklagten ein Termin zur Geltendmachung etwaiger Einreden gewährt werde. An Stelle des bedingten M. gewährt jetzt die Reichscivilprozeßordnung das Mahnverfahren. Im Strafprozeß wird M. das bei leichtern Straffällen eintretende Verfahren genannt, welches mit Festsetzung der Strafe durch ein bedingtes Mandat ohne vorgängiges Gehör des Beschuldigten beginnt. Ein solches kennt auch die neue Reichsstrafprozeßordnung, 88. 447 —469, bei amtsrichterlichen Strafbefehlen (worin keine höhere Strafe als 150 Mark oder sechs Wochen Freiheitsstrafe so- wie verwirkte Einziehung festgesetzt werden darf,, bei polizeilichen Strafverfügungen (bis 14 Tage Haft oder Geldstrafe oder Einziehung), bei Verwaltungsbehörden wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle. Alle diese Mandate erwachsen in Rechtskraft, wenn der Beschuldigte nicht innerhalb einer Woche Einspruch erhebt und auf gerichtliche Entscheidung anträgt oder aber gegen die Versäumnis der Antragsfrist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (88. 44, 45) erlangt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 400Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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