Frensdorff (Ferdinand), hervorragender Lehrer des deutschen Rechts, geb. 17. Juni 1833 zu Hannover, studierte zu Heidelberg, Göttingen und Berlin die Rechte, promovierte 1857 zu Göttingen und habilitierte sich daselbst 1860als Privatdocent. Im J. 1866 wurde er an der gleichen Universität außerdentl., 1873 ordentl. Professor des deutschen Rechts. Seit 1881 ist F. ordentliches Mitglied der Königlichen Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen. Von der Direktion der «Monumenta Germaniae historicao mit der Ausgabe der ältern deutschen Stadtrechte betraut, machte er eingehende Studien in den Archiven Belgiens, Hollands und am Niederrhein. Von seinen durch Sorgfalt und quellenmäßige Forschung ausgezeichneten Schriften sind zu nennen: Die Stadt⸗ und Gerichtsverfassung Lübecks im 12. und 13. Jahrh.ꝝ (Lüb. 1861), Das lübische Recht nach seinen ältesten Formeno (Lpz. 1872). Ferner gab er heraus: Die Chroniken der Stadt Augsburgo (2 Bde., Lpz. 1865—66), «Dortmunder Statuten und Urteiler (Halle 1882). Zu dem »Stralsunder Verfestungsbuche, herausg. von O. Francke, schrieb F. die rechtshistorische Einleitung (Halle 1875). Außerdem hat er zahlreiche Arbeiten für Zeitschriften geliefert.