FeedMeibom (Victor von)
Recht & StaatBrockhaus 1882

Meibom (Victor von), Rechtsgelehrter, geb. 1. Sept. 1821 zu Kassel, studierte die Rechte zu Marburg und Berlin und widmete sich zunächst der praktischen Justizlaufbahn. Ostern 1858 wurde er ord. Professor für deutsches Recht in Rostock, 1866 in Tübingen, 1873 in Bonn. Im J. 1875 wurde M. Rat am Reichsoberhandelsgericht und ging 1879 an das Reichsgericht über. M. bearbeitete mit dem Professor Paul Roth gemeinschaftlich das kurhessische Privatrecht (Bd. 1, Marb. 1858) und schrieb die Werke „Das deutsche Pfandrechto (Marb. 1867), eine grundlegende histor. Schilderung des Rechtszustandes in Ansehung des Pfandrechts vor der Aufnahme des röm. Rechts und die Hauptarbeit des Verfassers, ferner (Das mecklenb. Hypothekenrechto (Lpz. 1871). Dasselbe bildet den zweiten Teil einer von M. als Deutsches Hypothekenrecht' herausgegebenen Sammlung von Bearbeitungen des Hypothekenrechts der größern deutschen Staaten in acht Bänden.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 585Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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