Mestniczestwo (von mesto, Amt, Stelle; etwa Amterverhältnis), im moskauischen Zartum das Recht der höhern Würdenträger, daß ihre Stellung im Dienste des Großfürsten und Zaren nach der Stellung ihrer Vorfahren bestimmt werde. Danach hatte insbesondere jeder einzelne das Recht, nicht unter jemand zu dienen, dessen Vorfahren unter seinen eigenen Vorfahren gedient oder überhaupt niedrigere Amter bekleidet hatten. Im J. 1682 wurde das M. durch den Zaren Fedor aufgehoben.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 655Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei