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Recht & StaatBrockhaus 1882

Metöken nannte man die in Athen und Piräus namentlich seit Solons Zeit immer zahlreicher sich ansiedelnden fremden Griechen, die als „Schutzverwandter oder Schutzbürger mit Vorliebe Handel und Gewerbe trieben, jährlich ein bestimmtes Schutzgeld zahlten, unter Umständen auch zur Zahlung von Steuern und zum Kriegsdienst, sowie zu andern Leistungen herangezogen wurden, und nach großer Einbuße des Staats an Menschen wiederholt Aufnahme in das Bürgerrecht fanden. Die M. mußten sich vor Gericht durch einen attischen Bürger als Patron vertreten lassen; Anmaßung bürgerlicher Rechte wurde durch Verlust des Vermögens und selbst der Freiheit gebüßt.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 673Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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