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ReligionBrockhaus 1882

Milde Stiftungen (Fromme Stiftungen, piae causae) nennt man in Liegenschaften oder auf andere fruchtbringende Weise angelegte Werte, deren Ertrag zu vorgeschriebenen Zwecken der Wohlthätigkeit verwendet wird. In frühern Zeiten war es die Kirche, welcher man solche Stiftungen übergab. Auch waren die Zwecke derselben in damaliger Zeit öfter vielmehr kirchliche als wohlthätige, wie z. B. die Gründung eines Klosters, einer Wallfahrtskapelle oder die Veranstaltung einer Anzahl von Seelenmessen für die im Fegfeuer Leidenden. Der Name Fromme Stiftungen, den sie damals hatten, ist ihnen wenigstens im amtlichen Ausdrucke geblieben, ebenso die privat-und staatsrechtliche Ausnahmestellung, welche man jenen eingeräumt, wie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei gewissen Fällen, die Steuerfreiheit und die Stellung derselben unter den besondern Schutz des Staats.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 717Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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