Militärgymnastik hat den Zweck, den Soldaten in der Erlangung derjenigen körperlichen Gewandtheit zu unterstützen, welche zur Ausübung seines Dienstes erforderlich ist. Das sog. Exerzieren, das Reiten und das Scheibenschießen können zwar als gymnastische übungen betrachtet werden, werden aber gewöhnlich nicht zur M. gerechnet, für welche speziell das Turnen, Fechten und Schwimmen übrigbleiben. In Preußen begann die Pflege der M. mit 1842; besondere Verdienste um dieselbe hat hier Rothstein. Im J. 1847 wurde ein Centralinstitut für den gymnastischen Unterricht in der Armee zu Berlin errichtet, aus welchem 1851 die Centralturnanstalt (bis 1863 unter Rothsteins Leitung) mit dem Zweck, für Armee und Schule Lehrer und Lehrgehilfen der Gymnastik theoretisch und praktisch auszubilden, entstand. Der Unterricht wurde für Militär und Civil in getrennten Abteilungen erteilt und umfaßte Turnen und Fechten. Im J. 1881 ging hieraus durch Abtrennung der Civilabteilungen die Militärturnanstalt hervor, welche dem Inspekteur der Infanterieschulen unterstellt ist, einen Major als Direktor, drei Offiziere als Lehrer zählt und in zwei fünfmonatlichen Kursen 6l. 2 gegen 200 Offiziere der deutschen Armee (excl. Bayern) zu Turn⸗ und Fechtlehrern ausbildet. Osterreich-Ungarn hat als ähnliches Institut den Militärfecht⸗ und Turnlehrerkurs zu Wiener ⸗Neustadt.