Militärverbrechen sind die eigentümlichen Verbrechen, welche von Soldaten als solchen be-Waten werden. Zu ihnen werden auch Hochverrat, Majestätsverbrechen und Landesverrat im Frieden gerechnet, die zwar nach den allgemeinen Landesgesetzen beurteilt werden, deren Strafbemessung aber eine Verschärfung erfährt, sofern eine solche überhaupt zulässig ist. Zu den ausschließlich militärischen Verbrechen gehören: 1) Kriegsverrat (vorsätzliche Beförderung der Unternehmungen des Feindes oder Bereitung von Nachteil für die eigenen Truppen zur Begünstigung ersterer); 2) Desertion (Entziehung der militärischen Dienstpflichten durch Entweichung); 3) Verstümmelung in der Absicht, sich zum Dienst untauglich zu machen; 4) Simulation (wahrheitswidrige Vorschützung von Krankheiten behufs Befreiung von der Verpflichtung zum Militärdienst); 5) Verletzung der Dienstpflichten aus Furcht vor persönlicher Gefahr; 6) Verbrechen gegen die Subordination, darunter besonders ausdrückliche Verweigerung des Gehorsams und Widersetzlichkeit, ferner thätliche Widersetzung und versuchter Angriff mit den Waffen, Beleidigung, Ungehorsam und Widersetzung gegen Wachen und Landgendarmen, Aufwiegelung (Versuch, vor versammeltem Kriegsvolk seine Kameraden zur Verweigerung des Gehorsams gegen ihren Vorgesetzten zu verleiten u. s. w.), Meuterei (Übereinkommen mehrerer Soldaten zur Verübung eines Verbrechens gegen die Subordination) und militärischer Aufruhr (Zusammenrottung mehrerer Soldaten, um sich dem Vorgesetzten mit vereinter Gewalt zu widersetzen oder etwas von ihm zu erzwingen); 7) Mißbrauch der militärischen Gewalt im Kriege an Personen und an Sachen, nämlich unerlaubte Beute, Plünderung, mutwillige oder boshafte Zerstörung, Beschädigung und Brandstiftung, Erpressung durch Kriegsschatzungen, Zwangslieferungen oder durch Marodieren, Teilnahme an den durch Gewaltthätigkeiten im Kriege erlangten Vorteilen; 8) Verletzung der Dienstpflichten bei Ausrichtung besonderer Dienstleistungen und übertretung der Vorschriften in Bezug auf die Verwahrung, Behandlung und Verwaltung dienstlich anvertraut erhaltener Gegenstände; 9) Vergehungen gegen die militärische Zucht und Ordnung; 10) Mißbrauch der Dienstgewalt; 11) Pflichtverletzungen aus Fahrlässigkeit.