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GeschichteBrockhaus 1882

Ministerialen (mittellat.) —62 unfreie Diener, welche Hof⸗ und Kriegsdienste in der unmittelbaren Umgebung der Fürsten und Herren leisteten. Es gab M. des Reichs, der Stifter und Abteien und der weltlichen Fürsten, Grafen und Herren. Durch die Leistung von Ritterdiensten hoben sich diese Unfreien allmählich Über ihren Stand empor. Sie wurden den freien Rittersleuten gleich eachtet, und mit erblichen Lehen begabt. Mit der Zeit bildete sich hauptsächlich aus ihnen der niedere Adel. Von den Reichsministerialen, welche nur den Kaiser als Herrn über sich hatten, stammen sogar manche reichsritterschaftliche, also bis zum Ende des Reichs reichsunmittelbare Familien. Vgl. Fürth, (Die M.v (Köln 1836); von Schele, Küber die Freiheit oder Unfreiheit der M. des Mittelaltersy (Frankf. a. M. 1868), Nitzsch, Ministerialität und Bürgertum im 11. und 12. Jahrh.» (Lpz. 1859).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 752Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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