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Recht & StaatBrockhaus 1882

Moses, der Befreier und Gesetzgeber der Jsraeliten, war nach der hebr. Überlieferung bei der über alle neugeborenen Knaben der JIsraeliten von dem Pharao Ägyptens verhängten Vernichtung wunderbar verschont geblieben, von einer ägypt. Königstochter an Kindesstatt angenommen und in ägypt. Priesterweisheit erzogen worden. Die israel. Volkssage stellt ihn als Propheten und Wunderthäter dar, der des unmittelbaren Umgangs mit Gott gewürdigt, durch seine Wunderkräfte die ägypt. Zauberer besiegte und trotz des anfänglichen Widerstrebens seiner Glaubensgenossen deren Erretter aus der ägypt. Knechtschaft wurde, indem er, nach langer Abwesenheit in Midian nach Agypten zurückgekehrt, dem Pharao durch eine Reihe von Jahve über die Agypter geschickter Landplagen die Erlaubnis zum Abzuge abnötigte, das Volk trockenen Fußes durch das Rote Meer führte, während das verfolgende Agypterheer in den Wellen seinen Tod fand, das Volk 40 Jahre durch die Wüste leitete, oft wunderbar speiste und tränkte und ihm am Sinai die Gesetze gab, die er selbst auf dem Berge unter Donner und Blitz von Jahve auf zwei steinernen Tafeln empfangen hatte. Die spätere Dichtung hat sein Leben noch durch weitere wunderbare Züge ausgeschmückt. Die Persönlichkeit des M. ist ebenso wie der durch ihn bewerkstelligte Auszug des Volkes Jsrael und die Gesetzgebung in der Wüste sicher geschichtlich. Ebenso sicher steht, daß schon er dem religiösen Bewußtsein des Volks unter Anknüpfung an den Glauben der Väter jene Richtung auf die Verehrung eines einzigen, geistigen Gottes als des besondern Bundesgottes Israels gegeben hat, welche den eigentlichen Grundcharakter der hebr. Religion ausmacht, und in ihrer religiösen Ausschließlichkeit gerade das Mittel darbot, die ziemlich bunt zusammengewürfelten Auswanderer, die sich um M. geschart hatten, zu einem einzigen, in sich abgeschlossenen Volksganzen zu verbinden. Auch die Energie, mit welcher er das Volk, nachdem der erste Versuch einer Einwanderung in Kanaan mißlungen war, durch mehr⸗(wahrscheinlich vier-jähriges Wüstenleben an festen Zusammenhalt, Standhaftigkeit in Entbehrungen und kriegerische Tüchtigkeit imKampfe mit feindlichen Beduinenstämmen gewöhnte und jeden Widerstand gegen seine Führung niederzuschlagen wußte, zeugt für eine Persönlichkeit, die ebenso groß durch ihr organisatorisches Talent als durch ihre religiöse Genialität war. Wie viel dagegen von der Gesetzgebung Jorgels, die auf seinen Namen zurückgeführt wird, wirklich von ihm herrühre, ist eine schwer zu entscheidende Frage. In ihrer gegenwärtigen Gestalt ist dieselbe ein Werk mehrerer Jahrhunderte, das je nach Bedürfnis und Zeitumständen weiter gebildet und vervollständigt wurde. Die einzelnen Gesetze sind meist in zwei, ja drei verschiedenen Redactionen überliefert. Als wahrscheinlich wird man annehmen dürfen, daß außer den Hauptbestandteilen der sog. Zehn Gebote auch die allgemeinsten Vorschriften für das häusliche und gesellige Leben, die Grundzüge des gemeinsamen Rechts, des Opferrituals, der Speise⸗ und Reinigkeitsvorschriften von M. herrührten. Auch die Aussonderung des Stammes Levi oder wenigstens seiner Familie zum alleinigen Opferdienste wird ebenso als Werkanzusehen sein, wie dieAnfertigung der Bundeslade. M. genialer Geist hat nicht bloß die Jsraeliten erst zu einem Volke geschaffen, sondern diesem auch die Bahnen vorgezeichnet, auf denen sich dessen mehr als 1500jährige Entwickelung vor allem auf religiösem und religiös-polit. Gebiete bewegte. Die spätere überlieferung hat ihn auch zum ersten Schriftsteller seines Volks gemacht und ihm fälschlicherweise die Verfasserschaft des Pentateuch (. d.) zugeschrieben. Vgl. Bunsen, «Gott in der Ge-Ebräero (Münch. 1869); Schöbel, «Le Moise historiques (Par. 1876).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 11, S. 887Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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