Salier hieß derjenige Teil der Franken ( d.)/ welcher feit dem 3. und entschiedener seit der Mitte des 4. Jahrh. am Niederrhein und auf dessen linkem Ufer bis zum Meere erschien und von dessen eroberndem Vordringen die Stiftung des nachmaligen mächtigen Frankenreichs ausging. Sein altes Volksrecht ist das Salische Gesetz (s. d.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 141Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei