Samtgut heißt bei der ehelichen Gütergemeinschaft das beiden Ehegatten gemeinschaftlich zugehörende Vermögen im Gegensatz zum Sondergut oder Einhandsgut der Frau. (S. Güterrecht.)
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 176Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei