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ErdkundeBrockhaus 1882

Sayn und Wittgenstein (Grafen von). Die ehemalige reichsunmittelbare Grafschaft Sayn, im Westerwalde und zum Westfälischen Kreise gehörig, umfaßte 1380 qkm und bestand aus zwei Teilen, Hachenburg, das jetzt zum preuß. Regierungsbezirk Wiesbaden (Herzogtum Nassau), und Altenkirchen, das seit 1815 zur preuß. Rheinprovinz gehört. Die Grafschaft war eine Besitzung der nach ihr genannten Grafen von Sayn, deren Stammburg Sayn, jetzt in Trümmern, bei dem gleichnamigen Dorfe im Regierungsbezirk Koblenz liegt. Das Geschlecht erloschim männlichen Stamme 1246, und die Grafschaft kam nun an des letzten Grafen Heinrich II. Schwester Adelheid, die mit dem Grafen Johann von Sponheim vermählt war. Von den aus dieser Ehe hervorgegangenen Söhnen erhielt bei der Teilung der Besitzungen 1264 Heinrich die Grafschaft Sponheim, Gottfried die Grafschaft Sayn. Letzterer verheiratete sich mit der Erbgräfin von Homburg in der Mark, und seine Söhne Johann und Engelbert wurden 1294 die Stifter zweier Linien des Hauses S., der ältern, welcher die Grafschaft S. und die Hälfte von Homburg, und der jüngern, welcher die andere Hälfte von Homburg und das Schloß Vallendar zufielen. Engelberts Enkel, Valentin, vermählte sich mit der Erbgräfin Elisabeth von Wittgenstein und nahm nun für sich und seine Nachkommen den Namen Sayn und Wittgenstein an. Als 1606 die ältere Linie mit Graf Heinrich IV. ausstarb, fiel die Grafschaft Sayn an die jüngere. Der Graf Ludwig der Altere teilte bei seinem Tode 1607 seine Besitzungen unter seine drei Söhne, und so entstanden durch den ältesten, Georg, die Linie S.⸗ Wittgenstein-Berleburg; durch den zweiten, Wilhelm III., S.⸗Wittgenstein-Sayn, und durch den dritten, Ludwig, S.⸗Wittgenstein-Hohenstein, von denen nur noch die erste und letzte bestehen. Die Linie Sayn-Wittgenstein-Berleburg, welcher von der Grafschaft Wittgenstein das Amt Berleburg, die Grafschaft Homburg und die Herrschaft Neumagen an der Mosel zufielen, teilte sich 1694 durch des Grafen Ludwig Franz Söhne in drei Speziallinien: S.⸗Wittgenstein-Berleburg, S.⸗ Wittgenstein-Karlsburg und S. Wittgenstein-Ludwigsburg. Die erstere, Sayn-Wittgenstein-Berleburg, gestiftet vom Grafen Kasimir, gest. 5. Juni 1741, erhielt eine Kuriatstimme auf der Wetterauischen Grafenbank und 1792 die Reichsfürstenwürde. Sie verlor im Luneviller Frieden die Herrschaft Neumagen, wurde aber dafür durch eine Jahresrente entschädigt. Ihr Besitztum ist infolge der Wiener-Kongreß-Akte von 1815, sowie eines Vertrags vom 30. Juni 1816 der Krone Preußen standesherrlich untergeordnet, worauf durch eine Übereinkunft mit Preußen (vom 16. Juli 1821) die standesherrlichen Verhältnisse näher geregelt wurden. Chef der Linie ist gegenwärtig Fürst Albrecht, geb. 16. März 1834. Ein Oheim desselben, Prinz August, geb. 6. März 1788, gest. 6. Jan. 1874, herzogl. nassauischer Generallieutenant, war vom 21. Mai bis 20. Dez. 1849 Reichskriegsminister und seit 7. Febr. 1852 bis zur preuß. Occupation 1866 nassauischer Staatsminister ohne Portefeuille und Ministerpräsident. Dessen Sohn, Prinz Emil, geb. 21. April 1824, gest. 16. Sept. 1878, russ. Generallieutenant und Generaladiutant des Kaisers, hat sich als Dichter bekannt gemacht (& Gedichte v, 1844; Deutsche Lieder», 1848; „Aßlan-Agav, 1856, u. s. w.). Die Linie Sayn-Wittgenstein-Karlsburg wurde durch den Grafen Karl (gest. 18. Jan. 1749) gestiftet. Dessen Sohn, Graf Adolf Wilhelm Ludwig (geb. 30. Juni 1740, gest. 19. Jan. 1811 als großherzogl. hess. Generallieutenant), war der Vater des Fürsten Ludwig (geb. 1786, gest. 1860), der keine männlichen Nachkommen besaß. Durch Familienverträge gingen daher 1861 die Eigenschaft eines Chefs der Karlsburger Speziallinie mit den damit verbundenen Rechten und Gerechtsamen, sowie die Besitzungen derselben (Karlsburg bei Berleburg) auf den Fürsten Ludwig, geb. 18. Juni 1799, gest. 20. Juni 1866, über, dessen Sohn, Fürst Peter, geb. 10. Mai 1831, das Haupt der dritten Speziallinie oder der Linie SZSayn-Wittgenstein-Ludwigsburg (gegründet vom Grafen Ludwig, gest. 24. Febr. 17⁵0⁰) ist. Letztere Linie wurde 1834 vom König von Preußen in den Fürstenstand erhoben. Das vom Fürsten Ludwig gegründete, aus der Herrschaft Sayn und den damit vereinigten Vermögensteilen bestehende Fideikommiß wurde 23. Sept. 1861 vom König von Preußen bestätigt und dem jeweiligen Fideikommiß-Chef die Würde eines erblichen Mitgliedes des Herrenhauses, sowie das Recht verliehen, sich von nun an Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn (nach der 1846 erloschenen zweiten Hauptlinie) zu nennen. Jetziger Chef der Linie Sayn-Wittgenstein-Sayn ist Fürst Stanislaus, geb. 23. Sept. 1872, dessen Vater, Fürst Alexander (Bruder des obigen Fürsten Peter), 1883 zu Gunsten seines Sohnes verzichtete und den Namen Graf von Hachenburg annahm. Der Großvater des jetzigen Fürsten Peter war der als Feldherr bekannte Graf Lu dwig Adolf Peter von Sayn-⸗Wittgenstein. (S. Wittgenstein.) Die zweite Hauptlinie, Sayn-Wittgenstein-Sayn, die vom Grafen Wilhelm gestiftet wurde, erhielt bei der Teilung die Grafschaft Sayn. Als aber Wilhelms ältester Sohn Ernst 1641 ohne männliche Erben mit Hinterlassung von zwei Töchtern starb, wußten sich diese im Besitze der Grafschaft Sayn zu behaupten und bildeten nun die beiden Speziallinien Sayn-Wittgenstein-Hachenburg und Sayn-Wittgenstein-Altenkirchen. Die Grafschaft Hachenburg gelangte durch Verheiratung der Erbtochter der Stifterin der Linie 1637 an die Burggrafen von Kirchberg und 1799 an Nassau-Weilburg; Altenkirchen kam durch die Vermählung der Stifterin an den Herzog Johann Georg von Sachsen-Weimar-Eisenach und nach dem Erlöschen seines Stammes 1741 an Brandenburg-Ansbach, 1791 an Preußen und 1802 an Nassau-Usingen. Der hierüber erhobene langwierige Rechtsstreit wurde erst bei dem Reichsdeputationshauptschluß von 1803 entschieden. Das Haus S. und Wittgenstein kam nicht wieder in den Besitz der Grafschaft Sayn; doch mußte Baden, an welches Nassau-Usingen die Herrschaft Lahr abgetreten, an die Nachkommen des zweiten Sohnes des Grafen Wilhelm 300000 Fl. zahlen und Nassau-Usingen ihn durch eine mit 300 000 Fl. ablösbare Rente von 12000 Fl. entschädigen. Die Linie erlosch im Mannsstamme mit dem Grafen Gustav, gest. 24. Juni 1846, dem Sohne des Grafen Friedrich, der 1812 bei Mosaisk fiel. Die dritte Hauptlinie, Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, gestiftet vom Grafen Ludwig dem Jüngern, nahm den Beinamen Hohenstein erst 1649 an infolge der Belehnung von seiten Brandenburgs mit den zur Grafschaft Hohenstein gehörigen Herrschaften Lohra und Klettenberg, die aber später wieder an Brandenburg verkauft wurden. Sie hatte ebenfalls eine Kuriatstimme auf der Wetterauischen Grafenbank, wurde 1804 in den Reichsfürstenstand, 1813 vom Großherzog von Hessen in den Fürstenstand erhoben und erhielt 1824 wegen der Grafschaft Wittgenstein eine Virilstimme in dem ersten Stande der westfäl. Provinzialstände, verkaufte aber 1829 seine standesherrlichen Rechte gegen eine Jahresrente. Standesherr ist jetzt der Fürst Ludwig, geb. 20. Nov. 1831, erbliches Mitglied des preuß. Herrenhauses. Vgl. «Antiquitates Say. nenses a Joh. Phil. de Reiffenberg anno 1644 collectaen (Aachen 1830); Dahlhoff, Geschichte der Grafschaft Saynp (Dillenburg 1874).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 274Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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