Schaltjahr nennt man in der Chronologie jedes Jahr, welches, länger als die gewöhnlichen Jahre, die in der bürgerlichen Zeitrechnung angenommenen Epochen der himmlischen Erscheinungen wieder mit der wahren Zeit dieser Erscheinungen in An. foinerweild bringt. In unserer Zeitrechnung folgen, weil das wahre Jahr 365 Tage 5 Stunden 48 Minuten 46 Sekunden beträgt, drei gemeine Jahre von 365 Tagen aufeinander und jedes vierte Jahr ist ein S. mit einem Tage mehr. Da dies wieder etwas zu viel ist, wird nach dem neuen oder Gregorianischen Kalender das 100. Rahr (Säkularjahr) kein S. und nur das vierte Säkularjahr ist wieder ein S.; im alten oder Julianischen Kalender ist dagegen jedes Säkularjahr zugleich ein S. — Der Schalttag, um welchen das S. verlängert wird, ist nach Julius Cäsars Einführung der 24. Febr. In den auf das Mondjahr gegründeten Zeitrechnungen dagegen bedarf es zur Ausgleichung desselben mit dem Sonnenjahr von Zeit zu Zeit der Einschaltung eines ganzen Monats. So haben z. B. die Juden in einem Cyklus von 19 Jahren das 3., 6., 8., 11., 14., 17., 19. als S. von je 13 Mondmonaten. Die Mohammedaner aber, welche bloß nach dem Mondjahr sich richten, haben in einem Cyklus von 30 Jahren das 2., 5., 7., 10., 13., 16., 18., 21., 24., 26. und 29. als S., welches 355 Tage, während ihr Gemeinjahr 354 Tage hat. (S. Jahr, Jahrhundert, Kalender, Schalttage.)