FeedSchlüsselgewalt
ReligionBrockhaus 1882

Schlüsselgewalt (potestas clavium) heißt nach Matth. 16, 19 im kirchlichen Sprachgebrauche die Gewalt der Geistlichen, Sünden zu vergeben und zu behalten. (S. Absolution.) Nach der Lehre der Sialthaur Kirche kommt dieselbe dem Petrus als Statthalter Gottes auf Erden und als Nachfolgern desselben den Päpsten zu, allen andern Bischöfen oder Priestern aber nur kraft der ihnen vom Papste übertragenen Vollmacht. Auf Grund dieser Vorstellung hat sich nicht nur in der kirchlichen Malerei die Sitte gebildet, den Petrus mit einem Schlüssel in der Hand, «dem Schlüssel des Himmelreichsv, abzubilden, sondern die Päpste führen auch den „Schlüsselo in ihrem Wappen. Die kath. Lehre von der S. hat sich allmählich aus der Vermischung zweier ursprünglich ganz verschiedener Vorstellungen, der Versöhnung des Sünders mit Gott und der Notwendigkeit einer kirchlichen Disciplinargewalt zur Aufrechterhaltung einer geordneten kirchlichen Gemeinschaft, gebildet. Erst seit Innocenz III. wurde es herrschende Meinung, daß der Priester nicht blos von den Kirchenstrafen (potestas oder clavis jurisdictionis), sondern auch von der Schuld vor Gott an Gottes Stelle und in einer auch im Himmel gültigen Weise (Potestas oder elavis ordinis) absolvieren könne. In letzterer Beziehung ist die kraft der S. erteilte Absolution ein unfehlbar wirksamer sakramentaler Akt. Da aber das Recht, Sünden zu vergeben, auch das Recht, Sünden zu behalten, einschließt, so hängt mit der priesterlichen S. auch der Kirchenbann oder die Exkommunikation und Anathema zusammen. In der evang. Kirche wurde die Erteilung der Absolution anfangs nur als eine besondere Weise, das Evangelium zu verkünden, angesehen und von der kirchlichen Disciplinargewalt oder der Befugnis, wegen öffentlichen Argernisses von der kirchlichen Gemeinschaft auszuschließen, unterschieden. Letztere bezieht sich daher nicht auf das Verhältnis zum (Himmelreiche, sondern zur sichtbaren Kirche, und ist als ein menschliches Urteil gültig vor Gott nur soweit es gerecht ist. (S. Kirchenzucht.) Doch finden sich schon in Luthers eigenen Schriften wieder Stellen, in welchen die S. mit der Absolution aufs neue in Verbindung gebracht und auf das Vergeben oder Behalten der Sünden ohne weiteres bezogen wird. Die spätere luth. Dogmatik versteht unter S. in ähnlicher Weise die Gewalt, an Gottes Statt die Sünden zu vergeben oder zu behalten, ohne strenge Scheidung zwischen Absolution und kirchlicher Disciplin. Daher haben neuerdings die strengen Lutheraner vielfach dieselbe Gewalt für die Pastoren als Mandatare Gottes in Anspruch genommen. Die reform. Kirche hielt von Anfang an die Verkündigung der göttlichen Sündenvergebung und die kirchliche Disciplinargewalt streng auseinander und blieb, während sie letztere vielfach in gesetzlicher Schroffheit handhabte, hinsichtlich ersterer bei der deklarativen Form der Absolution stehen.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 417Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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