FeedSchluß
Recht & StaatBrockhaus 1882

Schluß heißt in der Logik die Ableitung eines Urteils aus einem oder mehrern andern. Im ersten Falle entstehen die einfachen Schlüsse, Schlüsse ersten Grades oder sog. Folgerungen, im zweiten die zusammengesetzten Schlüsse, Schlüsse des zweiten Grades oder Schlüsse im engern Sinne des Wortes. Zu den einfachen Schlüssen gehören der S. von dem Allgemeinen auf das Besondere, resp. vom Besondern auf das Allgemeine (Unterordnungsschluß), der von der Gültigkeit oder Ungültigkeit eines Urteils auf die Ungültigkeit oder Gültigkeit des ihm entgegengesetzten (Entgegensetzungsschluß), sowie auch der auf das umgekehrte Urteil (Umkehrungsschluß). Die zusammengesetzten Schlüsse heißen Syllogismen (s. d.). In ihnen erfolgt die Verbindung des höhern und niedern Begriffs (terminus major und minor) im Schlußsatze (conclusio) vermöge eines zu Hilfe genommenen Mittelbegriffs (terminus medius). Man teilt sie gewöhnlich in kategorische, hypothetische und disjunktive Schlüsse ein. Der abgekürzte sprachliche Ausdruck eines S. heißt Enthymem. Durch Zusammensetzung zweier oder mehrerer Schlüsse entstehen die Schlußgewebe oder Epichereme, und die Schlußreihen oder Schlußketten. (S. Sorites.) Wenn der Mittelbegriff zur Verknüpfung des minor mit dem major nicht völlig zureicht, so entstehen die Wahrscheinlichkeitschlüsse, wohin die der Analogie und der Induktion gehören. Mangelhafte, scheinbare und täuschende Schlüsse heißen Fehlschlüsse oder Trugschlüsse (s. d.). Die Lehre von den Schlüssen ist von Aristoteles zuerst bearbeitet und auch zugleich auf den Grad der Vollendung gebracht worden, der im ganzen noch jetzt feststeht, obgleich die tiefere Einsicht in die Gesetze der Begriffbildung, auf denen ihre Formen beruhen, erst der neuern Zeit angehört und noch mancherlei Bearbeitung bedürftig ist.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 417Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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