Schmalkaldische Artikel heißen die von Luther im Dez. 1536 zu Wittenberg aufgesetzten Artikel, welche die Grundlage der Verhandlung auf dem von Papst Paul III. nach Mantua ausgenchrichenen Konzil bilden sollten. Da die prot. Stände bei der vorläufigen Berarung zu Schmalkalden im Febr. 1537 dieses Konzil ablehnten, so wurden jene Artikel auch nur von den anwesenden Theologen unterschrieben und galten lange Zeit hindurch nur als Privatschrift Luthers, während der gleichzeitige Traktat Melanchthons über den Primat des Papstes und die Jurisdiktion der Bischöfe sofort symbolisches Ansehen erhielt. Erst lange nach Luthers Tode begann man seine Artikel, besonders um der scharfen Ausprägung willen, die darin der eigentümlichen luth. Abendmahlslehre gegeben war, im Streite wider die Schule Melanchthons wieder hervorzuziehen und in verschiedenen Kirchenordnungen auf dieselben zu verpflichten. Im J. 1580 wurden sie als symbolische Schrift in das Konkordienbuch aufgenommen und galten als eins der Hauptbekenntnisse des orthodoxen Luthertums. Das Manuskript der Schrift, die zuerst 1538 deutsch und 1541 in lat. übersetzung erschien, befindet sich in der heidelberger Universitätsbibliothek und wurde zum Lutherjubiläum von Zangemeister in Faksimile herausgegeben. Vgl. Meurer, Der Tag zu Schmalkalden und die Schmalkaldischen Artikel»(Opz. 1837); Plitt, De auctoritate articulorum Smalcaldicorum symbolica (Erlangen 1862).