FeedSchmalkaldischer Bund
GeschichteBrockhaus 1882

Schmalkaldischer Bund. Nachdem Kaiser Karl V. auf dem Reichstage zu Augsburg 1530 einen feindseligen Abschied gegen die protestierenden Stände gegeben hatte, hielten Kurfürst Johann von Sachsen und dessen Sohn Johann Friedrich I., sowie Landgraf Philipp von Hessen mit andern prot. Reichsfürsten und Städten eine Versammlung zu Schmalkalden 22. bis 31. Dez. 1530 und beschlossen, wenn einer von ihnen in Sachen des Glaubens angegriffen würde, demselben gemeinschaftlichen Beistand zu leisten. Auf einer zweiten Versammlung ebendaselbst 29. März bis 4. April 1531 ward der Schmalkaldische Bund förmlich zunächst auf sechs Jahre abgeschlossen. Außer Kursachsen und Hessen traten bei Fürst Wolfgang von Anhalt, die Herzöge Philipp, Ernst und Franz von Braunschweig und Lüneburg, die Grafen von Mansfeld, die Städte Magdeburg, Bremen, Lübeck, Straßburg, Lindau, Konstanz, Memmingen, Biberach, Jsny, Reutlingen und Ulm; bald folgten auch Eßlingen, Braunschweig, Göttingen, Einbeck und Goslar. Kurfürst Johann Friedrich und Landgraf Philipp wurden als Bundeshauptleute anerkannt, und die Bundesverfassung im Dez. 1531 zu Frankfurt a. M. vollends vereinbart. Somit hatte sich der deutsche Protestantismus als polit. Macht konsolidiert, und sein Einfluß machte sich bald fühlbar. Die Bundesgenossen versagten dem Kaiser die Kriegshilfe gegen die Türken und weigerten sich, die Wahl seines Bruders Ferdinand I. zum röm. Könige anzuerkennen, worin sie von den streng kath. Her⸗ z ögen von Bayern und dem Könige Franz I. von r Frantreich unterstützt wurden. Auch schlossen sie 22. Jan. 1532 einen Bundesvertrag mit König Friedrich I. von Dänemark. Karl V. mußte sich daher zur Nachgiebigkeit verstehen, und unter Ver-i mittelung der Kurfürsten von Mainz und Pfalz kam t daher der Nürnberger Religionsfriede 23. Juli 1532 u Stande. Seitdem gewann der Protestantismus f immer mehr an Ausdehnung und Macht, während der Kaiser außerhalb Deutschlands beschäftigt war.1 Im Einverständnisse mit Frankreich und Bayern l ührte Landgraf Philipp 1534 mit Waffengewalt en vertriebenen Herzog Ulrich-von Württemberg in sein Land zurück. Der röm. König Ferdinand J. sah sich genötigt, im Frieden zu Kadan 29. Jan. 1534 nicht nur die Wiedereinsetzung Ulrichs zu ge-Ul nehmigen, sondern auch in religiöser Hinsicht Kon-Ce zessionen zu machen. Auf einer Versammlung Schmalkaden 24. Dez. 1535 wurde der Bund auf weitere 10 Jahre erneuert und beschlossen, alle, die darum nachsuchen und sich der Augsburgischen Kon-H fession gemäß halten würden, aufzunehmen. Demzufolge traten im folgenden Jahre bei Herzog Ulrich von Württemberg, die Herzöge Barnim und Philippf von Pommern, drei Fürsten von Anhalt, die Städte Augsburg, Frankfurt a. M., Kempten, Hamburg, Hannover und Minden. Auch ein Bündnis mit König Christian III. von Dänemark wurde 5. Okt. 1536 vollzogen und erhielt durch einen zweiten Vertrag, zu Braunschweig 9. April 1538, noch weitere Ausdehnung. Auf der zahlreich besuchten Bundesversammlung zu Schmalkalden im Febr. 1537 lehn⸗⸗ ten die Bundesgenossen ab, das vom Papst zu berufende Konzil in Italien zu beschicken, und forderten ein wahrhaft freies Konzilium in deutschen Landen; auf derselben wurden auch die Schmalkaldischen Artikel (s. d.) abgefaßt. Das Verhältniszwischen beiden Religionsparteien gestaltete sich immer feindseliger, als die kath. Stände unter Führung Bayerns den Nürnberger Bund schlossen (10. Juni 1538). Doch gelang unter Vermittelung der Kurfürsten von Brandenburg und von der Pfalz nochmals ein vorläufiger Vergleich (der sog. Anstand von Frankfurt 19. April 1539), wonach die Vorteile des Nürnberger Religionsfriedens von 1532 ausdrücklich auch allen später beigetretenen schmalkaldischen Bundesgenossen zugute kommen sollten. Gleichzeitig siegte der Protestantismus vollständig in Brandenburg und dem albertinischen Sachsen. Kaiser Karl V. wollte unter solchen Umständen und gegenüber den neuen türkisch-franz. Verwickelungen durch eine anscheinend versöhnliche Politik vorerst Zeit gewinnen. Nachdem mehrere von ihm veranstaltete Religionsespräche fruchtlos verlaufen, gab er auf dem Reichstage zu Regensburg 1541 beruhigende Erklärungen, welche in einem Vertrage mit Landgraf Philipp noch eine besondere Gewähr zu erhalten schienen. Ja Karl duldete sogar, daß der streng kath. Herzog Heinrich der Jüngere von Braunschweig-Wolfenbüttel, der die bundesverwandten Städte Goslar und Braunschweig befehdet hatte, von den Bundesgenossen im Aug. 1542 aus seinem Lande verjagt wurde. Dagegen leisteten letztere dem Kaiser nicht nur Beistand gegen die Franzosen und Türken, sondern ließen ihm auch freie Hand gegen den mit Frankreich verbündeten Herzog Wilhelm von Kleve. obwohl derselbe sich offen der Reformation zuneigte. Kaum hatte jedoch Karl V. wieder Frieden mit Frankreich und Waffenstillstand mit den Türken geschlossen, so nahm er, durch die Kurie gedrängt, seine kr al Pläne gegen die Protestanten wieder auf, zuma als diese auf dem Reichstag zu Worms im Frühjahr 1545 jede Teilnahme an dem Tridentinischen Konzilium verweigerten. Zunächst ließ der Kaiser gegen den reformatorisch gesinnten Kurfürst-Erzbischof von Köln, Hermann von Wied, von der Kurie ein Prozeßverfahren einleiten, und ihn mit Absetzung bedrohen. Zwar siegten die Bundeshauptleute im Herbst 1545 über Herzog Heinrich den Jüngern, als derselbe sein Land wiederzuerobern versuchte, und nahmen ihn gefangen; auch beschloß die Bundesversammlung zu Frankfurt 21. Jan. 1546, dem Kurfürsten von Köln gegen jeden Angriff beizustehen: eine Gesandtschaft wurde an den Kaiser geschickt, um die Sistierung des Prozeßverfahrens zu erbitten, worauf dieser eine beruhigende Antwort erteilte. Aber zu einhelligen und energischen Rüstungen gegen die nur zu klar erkannte Gefahr vermochten sich die zwiespaltigen Schmalkaldener nicht zu entschließen, während Karl V. Rüstungen in Deutschland, Niederland und Italien begann und sich durch geheime Verträge den Beistand der kath. deutschen Fürsten, sowie auch des prot. Herzogs Moritz von Sachsen sicherte. Auf dem Reichstage zu Regensburg 1546 warf er endlich die Maske ab. Als die Protestanten anfragten, gegen wen die Rüstungen gerichtet seien, antwortete er 17. Juni 1546, daß er nur die kaiserl. Würde aufrecht erhalten wolle gegen die ungehorsamen Fürsten, die unter dem Vorwande des Evangeliums sich auflehnten. Offenbar waren besonders die beiden Bundeshauptleute Kurfürst Johann Friedrich und Landgraf Philipp gemeint, die bald in die Reichsacht erklärt wurden. Obschon der ablaufende Bundesvertrag noch nicht förmlich erneuert worden war, hielten doch die überraschten Bundesverwandten treu zusammen, und es begann der Schmalkaldische Krieg, Der Feldhauptmann Schertlin nahm mit den Soldtruppen der oberdeutschen Städte schon 10. Juli 1546 die Ehrenberger Klause ein, wurde aber zurückberufen, worauf die Verbündeten, statt mit ihrer gewaltigen Übermacht sämtlich auf den kaum gerüsteten und isolierten Kaiser loszurücken, sich Anfang August zu Donauwörth vereinigten. Während so der Kaiser unbehelligt die ital. Hilfstruppen an sich ziehen konnte, wurden im prot. Lager durch den Eigensinn und Egoismus der Fürsten und Kriegsräte alle Operationen gelähmt. Beide feindlichen Heere manövrierten dann längs der Donau gegeneinander, und nachdem die Schmalkaldener vor dem kaiserl. Lager zu Ingolstadt durch den gegen den Rat des Landgrafen unterlassenen Angriff den Sieg aus den Händen gegeben hatten und nun im September auch die niederländ. Truppen zum Kaiser gestoßen, drängte dieser die Bundesgenossen nach

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 419Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

Auf derselben Druckseite 3

Ähnliche Artikel 6

Mehr aus Geschichte 6