Schön (Heinr. Theodor von), ausgezeichneter preuß. Staatsmann, besonders verdient als Oberpräsident der Provinz Preußen, geb. 20. Jan. 1773 zu Löbegallen in Litauen, trat 1792 in den preuß. Staatsdienst und wurde 1806 Geh. Finanzrat für das ost⸗ und westpreuß. Departement, 1809 Etatsrat und Regierungspräsident zu Gumbinnen. Seine Thätigkeit erwarb ihm das Vertrauen der Minister Stein und Hardenberg und verschaffte ihm großen Einfluß bei der Reorganisation des Staats. Sein Werk waren namentlich die Gesetze, welche den Grundbesitz erleichterten, sowie die Städteordnung von 1808. Auch wurde das unter dem Namen Polit. Testamento bekannte Glaubensbekenntnis, welches Stein bei seinem Austritt aus dem preuß. Staatsdienst hinterließ, von ihm verfaßt. Als die Russen bei ihrem Einrücken 1813 Miene machten, von dem östl. Preußen Besitz zu ergreifen, trat S. diesen Absichten mit großer Energie entgegen und bewirkte, daß Stein seine Pläne aufgab und der russ. General Paulucci abberufen wurde. Im J. 1824 wurde S. zum Oberpräsidenten der Provinzen der Industrie und Landwirtschaft viel beitrug, die Freiheit der Presse und die Entwickelung der ständischen Verhältnisse beförderte. Nicht ohne seine Mitwirkung geschah es, daß nach dem Thronwechsel von 1840 die preuß. Stände auf Verleihung einer reichsständischen Verfassung antrugen; auch verfaßte er in diesem Sinne seine Denkschrift Woher und wohin ?s Bei der Huldigung in Königsberg ward S. unter Beibehaltung des Oberpräsidentenpostens zum Staatsminister ernannt und mehrfach nach Berlin berufen. Indessen stimmten seine Ansichten zu wenig mit der maßgebenden Politik überein, sodaß er 1842 aus dem Staatsdienst ausschied. Ein Verein ostpreuß. Männer verehrte ihm bei dieser Gelegenheit einen wertvollen Grundbesitz als Eigentum, während ihm der König den Titel eines Burggrafen von Marienburg verlieh. S. lebte seitdem auf seinem Gute Arnau bei Königsberg, wo er 22. Juli 1856 starb. Seine Denkwürdigkeiten und Briefe veröffentlichte sein Sohn unter dem Titel «Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von S.5 (5 Bde., Halle u. Berl. 1875—81). Die darin enthaltenen Urteile über Stein und andere Zeitgenossen riefen gegen und für ihn zahlreiche Streitschriften hervor. Dahin gehören namentlich: M. Lehmann, (Knesebeck und S.y (Lpz. 1875) und «Stein, Scharnhorst und S.v (Lpz. 1877), ferner Zu Schutz und Trutz am Grabe S.sv (Berl. 1876—77).