Schuckmann (Friedr., Freiherr von), preuß. Staatsmann, geb. 26. Dez. 1755 zu Mölln im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, studierte in Halle und trat hierauf in den preuß. Staatsdienst. Im J. 1790 wurde er Münzrichter in Breslau und 1795 Präsident der Kammer in Bayreuth und 1796 auch in Ansbach. Während der Kriegsereignisse von 1806 und 1807 wurde er den Franzosen verdächtig und in der Nacht des 10. Mai 1807 nach Mainz abgeführt und später zu Heidelberg interniert. Beim Friedenschluß vergessen, erhielt er erst 1808 seine Freiheit zurück. S. wurde 1810 zum Geh. Staatsrat und Chef der Abteilungen für den Handel und die Gewerbe sowie für Kultus und öffentlichen Unterricht im Ministerium des Innern ernannt. Unter seiner Leitung erfolgte die Herstellung der Universität zu Berlin, sowie die Organisation der Universität Breslau. Auch erwarb er sich hohe Verdienste um die Entwickelung des preuß. Handels- und Gewerbswesens und wurde 1814 zum Minister des Innern mit Beibehaltung der Kultus⸗ und wurde ihm asgenmihen ernannt. Im J. 1817 wurde ihm das geistliche und Unterrichtsdepartement abgenommen und statt dessen die Direktion des Berg⸗ und Hüttenwesens überwiesen, dagegen 1819 zu dem allgemeinen Polizeidepartement, dessen Leitung er schon 1812 führte, noch die sog. höhere Sicherheitspolizei ihm übergeben. Im J. 1819 erhielt er auch noch die Handels⸗ und Gewerbsangelegenheiten zugeteilt. Dagegen wurden ihm die allgemeinen innern Angelegenheiten abgenommen und dem Minister Wilhelm von Humboldt überwiesen, aber nach dessen Abgang S. abermals übergeben. Nachdem er bereits 1830 die Polizeiangelegenheiten abgegeben hatte, trat er Anfang 1834 gänzlich zurück und wurde vom König in den Freiherrenstand schried er starb 17. Sept. 1834 zu Berlin. Er schrieb: «Praktische Ideen über Finanzverbesserung (Tüb. 1808) und Bemerkungen gegen von Raumers Schrift: Über Einkommensteuerp (Berl. 1810).