Schulinspektion ist nur ein Teil der Schulverwaltung, unter welcher man die Leitung und Verwaltung sämtlicher S. eines Ortes, eines Bezirks oder eines ganzen Landes durch bestimmte Behörden versteht. Die Schulbehörden, welche teils nur für einen einzelnen Ort, Bezirk oder Kreis, teils für eine ganze Provinz oder für ein ganzes Land bestimmt sind, haben im allgemeinen für Anlegung, Einrichtung und Unterhaltung der S., für die allgemeine Anordnung des Unterrichts, der Zucht und des Schullebens überhaupt, für Bildung, Anstellung und Beaufsichtigung der Lehrer Sorge zu tragen. Die oberste Stellung in der
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 513Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei