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GeschichteBrockhaus 1882

Sie heißen Majestäts⸗ oder Thronsiegel. Solche wurden dann auch bald von Fürsten, Bischöfen u. a. gebraucht. Bemerkenswert und oft von großer Schönheit sind die sog. Reitersiegel, mit der Person des Siegelführers zu Pferde. Im Orient enthalten die S. meist Sprüche des Korans. Die S. selbst werden teils nach den vorgestellten Gegenständen, teils nach ihrem Material, oder sonst nach der Größe u. s. w. eingeteilt. Die Form der S. ist in der Regel rund, doch kommen auch andere Formen vor. So war im Mittelalter eine fast dreieckige Schildform nicht ungewöhnlich. Der Zweck der S. bestand ursprünglich darin, daß durch das S. eine Urkunde oder sonst eine Schrift mehr Glaubwürdigkeit erhalten sollte als durch die bloße Unterschrift. Zu diesem Zwecke wurde das S. ursprünglich auf die Urkunde gedrückt, später an einer Schnur oder einem Pergamentstreifen, welche durch die Urkunde gezogen wurden, derselben angehängt und in der Schrift selbst dies erwähnt. Dann diente das S. auch zum Verschließen von Briefen u. s. w., also zur Sicherheit. War das S. in einer besondern Kapsel, um es vor Beschädigung zu schützen, eingeschlossen oder in Metall ausgedrückt, so nannte man dies eine Bulle (s. d.), welcher Ausdruck dann auch von dem ganzen Dokument gebraucht wurde. Einfache Schutzkapseln von Holz kamen im 16., solche von Eisen im 17. Jahrh. auf. Um die S. vor Verfälschung zu bewahren, wurde oft ein Gegen- oder Sekretsiegel (contrasigillum) auf den Rücken des größern S. gedruckt, und dieser kleinern S. bediente man sich in der Folge bei minder wichtigen Ausfertigungen. Die Aufbewahrung der Staats⸗ und Regentensiegel war in der Regel einem der höchsten Beamten anvertraut, oder es waren dazu eigene Beamte bestellt, wie bei den griech. Kaisern die Logotheten, bei den Merovingern die Referendarien, bei den Karolingern und den spätern Kaisern und Königen die Kanzler. Im Deutschen Reiche hatte der Kurfürst von Mainz als Erzkanzler die Reichssiegel zu verwahren, die von ihm dem Reichsvizekanzler ausgehändigt wurden. Auch in Frankreich war der Kanzler ursprünglich Bewahrer der Reichssiegel. Da aber das Kanzleramt dem, der einmal damit bekleidet war, nicht genommen werden konnte, so wurde, wenn ein Kanzler in Ungnade fiel, ein eigener Garde des sceaux ernannt, welcher in Rang, Amtskleidung und Amtsbefugnissen jenem gleichstand. Der Großsiegelbewahrer hatte, wie in Deutschland der Kurfürst von Mainz, bei den Reichskanzleien die Ernennung aller Kanzleibeamten (Chancelleries) in ganz Frankreich. Alle Erlasse im Namen des Königs mußten ihn zum Siegeln vorgelegt werden. Später sank der Name Großsiegelbewahrer zum bloßen Titel herab, welchen der Justizminister führte. In England sind seit der Königin Elisabeth die Amter des Lord-Kanzlers von England und des Großsiegelbewahrers (Lord keeper of the great seal), welche vorher getrennt waren, in der Regel vereinigt. Für das kleine königliche S. besteht jedoch noch ein eigener Beamter (Lord keeper of the privy seal, gewöhnlich nur Lord privy seal genannt). Die Kenntnis der Conversations-Lexikon. 13. Aufl. XIV. Urkundensiegel heißt Siegelkunde oder Sphragistik (vom griech. ποHHðzAe4, das Siegel). über letztere vgl. die Werke von Heineccius, Manni, Gercken und Büsching und Grotefends «Über Sphragistiko (Bresl. 1875).

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 14, S. 801Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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