Staatsarzneikunde (medicina publica oder politico-forensis) ist die Wissenschaft von der Anwendung der Medizin und ihrer Hilfswissenschaften zur Erreichung von Staatszwecken. Ihrem Umfange nach zerfällt sie in vier wohlgesonderte, inhaltreiche Disciplinen, in die Gerichtliche Medizin (s. d.), die Medizinalpolizei (s. unter Gesundheitspflege), die Medizinalordnung oder das Medizinalwesen (s. d.) und das Militärmedizinalwesen (s. d.). Spuren der S. finden sich schon bei den ältesten civilisierten Völkern, wie namentlich die ägypt. und mosaische Gesetzgebung mit ihren zahlreichen Sanitätsvorschriften beweisen. Einen durchgreifendern Einfluß auf die Rechtspflege gewann aber die Medizin erst durch die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. von 1532, in welcher nicht nur die Fälle einzeln angegeben sind, bei welchen Medizinalpersonen (Arzte, Wundärzte und Hebammen) ihr Gutachten abgeben sollten, sondern auch die Art der Untersuchung eingehend vorgeschrieben ist. Bald darauf veröffentlichte Ambroise Pars die erste Anleitung zur Vornahme gerichtlicher Sektionen und Abfassung gerichtsärztlicher Gutachten. Gegen Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrh. wurden die einzelnen Zweige der S. durch die Italiener Fortunatus Fidelis und Paolo Zacchias, die Deutschen Ammann, Welsch, Feltmann, Suevus, Bohn und Zittmann, die ranzosen de Blegny, Foderé und Belloc, die Engländer Brown und Farr, den Spanier Vidal und die Schweden Kjoruarden und Martin wesentlich gefördert. Als eigentlicher Begründer der mediz. Polizei ist Jos. Peter Frank zu nennen. Die Periode einer gediegenen wissenschaftlichen Bearbeitung der S. begann erst mit der modernen Entwickelung der Naturwissenschaften und der neuern Umgestaltung der Strafgesetzgebung. Vgl. außer den Lehrbüchern von Henke, Mende und Krahmer und den ältern encyklopäd. Werken von Siebenhaar und Most Kraus und Pichler, Encyklopäd. Wörterbuch der S.v (3 Bde., Stuttg. 1872 —77). Über die neuesten Fortschritte in der S. geben die KAnnales d'hygiène publique et de médécine légales, sowie die Vierteljahrschrift für gerichtliche Medizin und öffentliches Sanitätsweseno (Berl., seit w1852) fortlaufend Auskunft.