Staat in seiner festen Ordnung und in seinem praktischen Leben Fortschritt) betrachten. Daran schließen sich das Volterrecht (s. d.), welches die Beziehungen der Staaten nach außen zu andern
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 128Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei