Staatsservituten sind Beschränkungen der begrifflich totalen Staatsgewalt zu Gunsten eines andern Staats. Dieselben können entweder in einem Dulden (in patiendo) oder in einer Unterlassungspflicht (in non faciendo) bestehen. Beispiele der ersten Art sind die Pflicht, fremden Truppen das Durchzugsrecht (Etappenstraßen) oder das Besatzungsrecht zu gewähren „oder ihnen den Betrieb von Eisenbahnen, die Errichtung von Postanstalten u. dgl. zu gestatten. S. dieser Art sind in großer Vun unter den Staaten des ehemaligen Deutschen Bundes, namentlich zu Gunsten Preußens, von den in seinem Machtbereich gelegenen Kleinstaaten bestellt worden. Beispiele der zweiten Art sind die Verpflichtungen, die Anlage von Festungen, von Strafkolonien u. dgl. in gewissen Teilen des Gebiets zu unterlassen. Die Bestellung von S. erfolgt durch völkerrechtlichen Vertrag.