FeedStaatsstreich
Recht & StaatBrockhaus 1882

Staatsstreich (coup d'état) nennt man einen Gewaltakt von seiten der Inhaber der Regierungsgewalt (Exekutive) gegen die Gesetze, namentlich Verfassungsgesetze. Jeder S. ist eine Unterbrechung des gesetzlichen Zustandes, der Kontinuität der Gesetze. Für den Fall eines Staatsnotstandes und der Unmöglichkeit, die verfassungsmäßigen Formen der Gesetze zu beobachten, hat das moderne Staatsrecht einen besondern Ausweg in den sog. provisorischen Gesetzen geschaffen. Jeder S., in welcher Form, in welchem Umfange und mit welchen Folgen immer er statthabe, liegt außerhalb der Sphäre des positiven öffentlichen Rechts.

Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 128Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei

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