Steuer oder Steuerruder heißt auf Schiffen der starke, breite, am Hintersteven des Schiffs mit Haken und sog. Fingerlingen befestigte, in Angeln sich bewegende Holz⸗ oder Eisenkörper, mittels dessen das Schiff gelenkt wird. Es wird vermittelst einer in seinem Kopfe befindlichen Pinne bewegt, die durch Flaschenzüge (Steuerreep) mit einer durch Räder (Steuerrad) gedrehten Welle in Verbindung steht, die ihrerseits wieder entweder durch Menschenkraft oder, wie auf allen neuern größern Schiffen, durch Dampfkraft in Bewegung gesetzt wird.
Brockhaus’ Conversations-Lexikon. Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie13. Aufl., Leipzig: Brockhaus 1882–1887 · Bd. 15, S. 226Scan: Polnische Nationalbibliothek (Polona) · gemeinfrei